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'Die Affäre Deutsch: Braune Netzwerke hinter dem größten Raubkunst-Skandal '

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Title

Die Affäre Deutsch: Braune Netzwerke hinter dem größten Raubkunst-Skandal

Author

Burkhart List

Date

September 2018

Description

 



The story of Austrian lawyer Hans Deutsch (1906-2002), who handled many  reparations cases, and was arrested in 1964. The German Federal Office of Criminal Investigation accused him of having forged evidence in the case of the compensation claim of the Hungarian art collector Ferenc von Hatvany. Deutsch was held in custody for 18 months and was finally acquitted after a lawsuit lasting several years. His career was destroyed.

Publisher's text:

Mit dem packenden, investigativen Sachbuch »Die Affäre Deutsch« greift Burkhart List ein Thema auf, das die Öffentlichkeit immer mehr beschäftigt: die verschwundene Beutekunst des 2. Weltkriegs. Der Fall Gurlitt ist nur das jüngste prominente Beispiel, immer wieder tauchen Raubkunst-Werke unverhofft in privaten Kellern oder Museumsarchiven auf. Viele sollten das »Führermuseum« oder die Sammlung Hermann Göring bereichern.

In der Nachkriegszeit verschrieb sich der jüdische Anwalt Hans Deutsch der Restitution und schob mehrere große Wiedergutmachungs-Prozesse an. Zuletzt widmete er sich der Sammlung Hatvany, erstritt 35 Millionen Mark vom deutschen Staat und wurde wegen Betruges verhaftet. Damit kam die Restitutionswelle weitgehend zum Erliegen, der Staat sparte mutmaßlich Milliarden. Ein Zufall? Hans Deutsch konnte kein Betrug nachgewiesen werden, doch das Lebenswerk des »Mr. Wiedergutmachung« war zerstört.
In den 90er Jahren wurde der Journalist Burkhart List auf die Sache aufmerksam, als in Wien das Gemälde »Berg Sinai« von El Greco aus der Sammlung Hatvany auftauchte. Er begann zu recherchieren und entdeckte eine Verschwörung erschreckenden Ausmaßes. 2005 gewährte der Film »Deutschland gegen Deutsch« aber nur eine erste Ahnung vom langen Arm der NS-Kunsträuber. Jetzt kann List endlich belegen, wie ehemalige SS-Angehörige in deutschen Ministerien die Strippen zogen und sich bereicherten. Kein Einzelfall, das Geschäft mit der Raubkunst blüht bis heute. Die braunen Netzwerke auch? Wie tief reicht die Nazi-Vergangenheit der deutschen Staatsdiener? Welche Ziele verfolgten beispielsweise Ernst Féaux de la Croix, Paul Dickopf und Rolf Dahlgrün? Wie nah standen sie und stehen ihre Nachfolger dem Rechtsextremismus?

Minutiös zeichnet Burkhart List die Hintergründe nach und belegt seine Erkenntnisse mit zahlreichen belastenden Dokumenten; spannend wie ein Politthriller.

Das Neue Berlin Imprint von Eulenspiegel Verlagsgruppe Buchverlage GmbH;

  • ISBN-10: 3360013379
  • ISBN-13: 978-3360013378
Review
https://www.jungewelt.de/artikel/339528.faschismus-die-aff%C3%A4re-deutsch.html

Die Affäre Deutsch

Vorabdruck. Weil sich der Rechtsanwalt Hans Deutsch erfolgreich für die Entschädigung jüdischer Opfer des Faschismus einsetzte, bekämpften ihn die alten Nazis in den Behörden der Bundesrepublik – 1964 wurde er festgenommen

Von Burkhart List


Einer der maßgeblichen Initiatoren der Ermittlungen gegen Hans Deutsch – der 1965 zum Präsidenten des BKA aufgestiegene ehemalige SS-Untersturmführer und SD-Agent Paul Dickopf (Mitte) gemeinsam mit Innenminister Hans-Dietrich Genscher und einem seiner Mitarbeiter (17.11.1969)

In dieser Woche erscheint im Verlag Das Neue Berlin Burkhart Lists Buch »Die Affäre Deutsch. Braune Netzwerke hinter dem größten Raubkunst-Skandal«. Der vornehmlich mit Wiedergutmachungsfällen betraute österreichische Rechtsanwalt Hans Deutsch (1906–2002) wurde 1964 festgenommen. Das Bundeskriminalamt warf ihm vor, im Fall des Wiedergutmachungsverfahrens des ungarischen Kunstsammlers Ferenc von Hatvany Beweise gefälscht zu haben. Deutsch saß 18 Monate in Untersuchungshaft und wurde schließlich nach einem mehrjährigen Rechtsstreit freigesprochen. Seine Karriere aber war zerstört. Wir dokumentieren im folgenden einen redaktionell bearbeiteten Auszug. Die Redaktion dankt Autor und Verlag für die freundliche Genehmigung zum Vorabdruck. (jW)

Wusste die Familie Deutsch, wer sich da jahrzehntelang in ihrer Nachbarschaft aufhielt? Dieser ältere Herr mit dem stechenden Blick, den er gerne hinter einer Sonnenbrille verbarg; der meistens einen Begleiter dabei hatte, der aussah wie ein Bodyguard.

Die sanft abfallenden Wiesen am Rande von Lausanne, mit einer prachtvollen Aussicht auf den Genfersee und die französischen Alpen, lockten in den fünfziger und sechziger Jahren viele wohlhabende Bürger aus der Stadt. So auch den Rechtsanwalt Hans Deutsch. Am schönsten Platz weit und breit kaufte Deutsch im Jahr 1958 für sich und seine Familie einen Bungalow, die Villa Deutsch. Einen Steinwurf weit bezog eines Tages ein Bankier sein Luxusappartement, der erwähnte ältere Herr mit dem stechenden Blick. Sein Name: François Genoud, ein ehemaliger Agent des Sicherheitsdienstes des Reichsführers SS (SD) aus Lausanne.

Ist dieser Name der Familie Deutsch geläufig? »Ja«, antwortete mir Joram, Sohn von Hans Deutsch, etwas erstaunt, »der hat hier in der Nähe gewohnt.« Dass er als der »Bankier Hitlers« in der Schweiz galt und Raubgut für die SS verschob? Das war der Familie Deutsch unbekannt. Auch dass er eine Rolle in der Affäre Deutsch gespielt hatte, war neu. Niemand hatte etwas vom ehemaligen SD-Agenten Genoud geahnt, der in den Sechzigern von Paul Dickopf, dem Präsidenten des Bundeskriminalamts (BKA), auf Hans Deutsch angesetzt worden war.

Der unscheinbare Nachbar dürfte mit den Lebensgewohnheiten von Hans Deutsch bestens vertraut gewesen sein. Es war nicht sonderlich schwierig, an diese Informationen heranzukommen, denn der Anwalt warf in der Öffentlichkeit mit Bonmots um sich, galt als bunter Vogel des internationalen Jetset und großzügiger Mäzen. Mehr noch in Österreich als in der Schweiz. 1953 war er mit der festen Absicht in seine Heimatstadt Wien zurückgekehrt, im Namen seiner Klienten aus Israel Wiedergutmachung zu fordern. Er brachte mehr als 1.000 Vollmachten von Flüchtlingen mit nach Österreich, die ihr Hab und Gut an die Nazis verloren hatten. Die Republik Österreich hatte für die vertriebenen Landsleute jedoch wenig übrig, deshalb war die Durchsetzung des Anspruchs auf Wiedergutmachung oftmals eine Sisyphusarbeit. Die Behörden seiner Heimat ließen ihn bei finanziellen Entschädigungsansprüchen in bekannter Manier auflaufen: »Gehn’s doch nach Bonn, zu den Nachfolgern des Deutschen Reiches. Wir in Österreich waren doch selbst die ersten Opfer der Nazis …«

Am 13. Mai 2002 starb Hans Deutsch im Kreis seiner Familie. Ein Jahr davor hatte er noch gesagt: »Eine Ungeheuerlichkeit war das, ein Verbrechen, das mir die Deutschen angetan haben, und sie haben nicht einmal den Anstand, sich dafür zu entschuldigen.«

An der Seite der Opfer

Woher kam dieser Mann, der die Bundesrepu­blik Deutschland so viele Jahre wie kein anderer beschäftigte? Hans Deutsch wurde am 27. April 1906 in Wien in die gutbürgerliche Welt eines Direktors der Lebensversicherung Viktoria hineingeboren. Von den zehn Geschwistern fielen drei den Nazis zum Opfer. Bruder Walter wartete nicht auf die Nazis, sondern wanderte bereits 1924 nach Palästina aus und hieß fortan Yehuda Dishon. Heute noch zählt er in Israel zu den Kibbuz-Pionieren. Hin und wieder machte sich Hans über das Engagement seines Bruders lustig; als er jedoch in größte Bedrängnis geriet, schlug er dessen Hilfe nicht aus.

Hans wuchs standesgemäß mit seinen Geschwistern in Döbling auf, dort, wo die Hautevolee heute noch wohnt. Im Jahr 1931 promovierte er zum Doktor juris und begann als Rechtsanwaltsanwärter. Auch die Zulassung als Anwalt erreichte er. Aber bevor er eine Kanzlei aufbauen konnte, kam der Anschluss Österreichs dazwischen. Damit waren für den jüdischen Anwalt alle Karrierechancen dahin. Mit Erna, seiner Ehefrau, einer Pianistin und Klavierlehrerin, bereitete er die Flucht aus dem Herrschaftsbereich der Nazis vor.

Über die Schweiz verließen sie Österreich, und am 23. September 1938 begann die Reise in ein unbekanntes neues Leben von Genua mit dem Schiff bis Haifa, Palästina. Sie kamen zwar nahezu mittellos an, aber am Hafen wartete der Bruder mit den zupackenden Händen, Walter, der Kibbuz-Pionier. Er wollte sie in seinen Kibbuz mitnehmen, weil sie dort keine Existenzsorgen hätten. Hans Deutsch sollte allerdings ordentlich zupacken. Mit beiden Händen im glühenden Wüstensand? Das war nicht nach dem Geschmack des Anwaltes. Das Ehepaar siedelte sich deshalb in Rehovoth an. Hans arbeitete als Jurist, und Erna gab Klavierunterricht. So hielt man sich über Wasser.

Schon während der Kriegsjahre in Europa machte sich der junge Doktor Gedanken über die Wiedergutmachung. Deutsch hielt Kontakt zu vielen geflüchteten Österreichern, die ihr gesamtes Hab und Gut verloren hatten, und wartete auf die Zerschlagung des Hitlerimperiums. Das Ende kam, aber Deutsch blieb zunächst noch in Palästina.

Der Anwalt, mittlerweile israelischer Staatsbürger, konnte nun den ehemaligen Flüchtlingen, die zurück nach Europa oder sonstwohin wollten, zu den begehrten Ausreisepapieren verhelfen. Für ihn galt eine Ausreisesperre. Im Mai 1953 fuhr Deutsch trotzdem nach Wien, wo man ihm vier Tage später seine alte österreichische Staatsbürgerschaft zurückgab. Hier wollte er die Interessen der Vertriebenen vertreten, die ihm ihr Vertrauen geschenkt hatten.

Deutsch brachte nicht nur sich und seine Familie aus der Gefahrenzone Nahost, sondern auch etwas mit, das sich als sehr kostbar erweisen sollte: eine Lizenz der israelischen Rechtsanwaltskammer, die ihm erlaubte, ohne örtliche Beschränkung Rückerstattungsverfahren zu übernehmen. Die Zulassung als österreichischer Rechtsanwalt beantragte er nicht. Er benötigte keine; die israelische war wertvoller. Zu Anfang war er außerdem als Wiedergutmachungsspezialist in renommierten Kanzleien viel besser aufgehoben.

Mit seinen lautstarken Interventionen bei österreichischen Ministern und Behörden verschaffte sich Deutsch Gehör. Er war auch daran beteiligt, dass aus Deutschland die ersten Wiedergutmachungsgelder nach Österreich flossen. Zufrieden konnte er damit allerdings nicht sein. Österreich restituierte vielleicht, zahlte aber keinen Schadenersatz für entzogenes bewegliches Vermögen. Deshalb knüpfte Deutsch in rasender Geschwindigkeit Kontakte in alle möglichen Richtungen, um bald seine Vorstellung erfüllt zu sehen: den großen Fall. Einen millionenschweren Wiedergutmachungsanspruch, mit dem er sich an Bonn wenden konnte, wo die Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches saßen.

Der Fall Rothschild

Als Wiedergutmachungsanwalt der Rothschilds wurde Deutsch über Nacht prominent. Er begann mit den österreichischen Rothschilds, und schon nach kurzer Zeit schlossen sich die französischen und alle anderen Familienmitglieder unter Führung von Guy de Rothschild dem Verfahren an.

In der Wiedergutmachungsabteilung des Finanzministeriums saß Ministerialrat Fritz Koppe, der höchste Sachbearbeiter für vermögensrechtliche Rückerstattungsfragen. Sein Chef hieß Ernst Féaux de la Croix, ein Mann, der im NS-Justizministerium zehn Jahre lang nicht nur ein loyaler Beamter gewesen, sondern auch im Thinktank des Völkermordes, an der »Akademie für deutsches Recht«, an der Erarbeitung von Grundlagen für rassistische Gesetze beteiligt gewesen war. Nun war er zuständig für die Wiedergutmachung dessen, was diese Gesetze angerichtet hatten. In seiner Abteilung durfte er gemeinsam mit politisch ähnlich gestrickten Kollegen sogar die Gesetzesentwürfe für die Wiedergutmachung formulieren.

Es waren die Alliierten, die auf Rückerstattung und Wiedergutmachung bestanden, weshalb sogenannte Wiedergutmachungskammern mit deutschen Richtern an der Spitze entstanden. Zunächst sollten die überlebenden Naziopfer aus den KZs und Gefängnissen entschädigt werden. Entschädigt? Eine Übertreibung. Deutschland verhielt sich erbärmlich, wo es großzügig hätte sein müssen: KZ-Gefangene wurden mit fünf Mark pro Tag für die erlittenen Qualen abgefertigt. Die NS-Leute im Staatsapparat schritten mit dem Zynismus der Herrenmenschen zur Wiedergutmachung. Die »Schadensfälle« wurden wie Autounfälle registriert und mit Almosen abgegolten.

Die Verfasser des Bundesentschädigungsgesetzes von 1956 (BEG) kamen offenbar nur einer als lästig empfundenen Verpflichtung nach. Die Wiedergutmachung war damals im Organigramm des Finanzministeriums unter der Ziffer V B4 zu finden. War diese Referatsbezeichnung reiner Zufall? Das sogenannte Judenreferat von Adolf Eichmann im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) hieß ebenfalls B4. Diese Chiffre für den Massenmord galt nun für die Wiedergutmachung. Jedenfalls bis zu Beginn der Sechziger – als vermutlich die Verhöhnung der Opfer von außen bemerkt wurde. Man benannte das Referat in A4 um.

Der Fall Rothschild hatte den Gesetzgebungsprozess für das Bundesrückerstattungsgesetz (BRÜG) zwar beschleunigt, jetzt war er jedoch hoffnungslos festgefahren. Die Abgeordneten forderten das gesamte Reichsgebiet in den Grenzen von 1937 als anerkannten Verbringungsort, während das Ministerium nur die Bundesrepublik und Westberlin anerkennen wollte. Dieses Hickhack wäre vermutlich noch jahrelang weitergegangen, wenn nicht Deutsch sich wegen seines Rothschild-Falles eingeschaltet hätte. Er überzeugte Dr. Otto Heinrich Greve, den Vorsitzenden des Wiedergutmachungsausschusses im Bundestag, von der Kompromissformel »Groß-Berlin in den Grenzen von 1950« als Verbringungsort, womit auch Ostberlin einbezogen wurde. Außen vor blieb die DDR. Deutsch erklärte Herrn Greve, dass nach seiner Erfahrung die meisten Vermögenswerte ohnedies in den Osten Berlins gebracht worden seien, nicht nach Dresden oder sonstwohin.

Dem aufrichtigen Wiedergutmacher Greve präsentierte Deutsch schließlich auch einen neuen Gedanken für das BRÜG, den der Anwalt gleich selbst in die Form eines Paragraphen goss. Sein Paragraph 5 sollte besagen: Wenn der konkrete Ort der Verbringung nicht, wohl aber die Verbringung in das Bundesgebiet bzw. nach Großberlin nachgewiesen werden kann, dann gilt das Raubgut als nach Großberlin verbracht. Ein Schlupfloch für Antragsteller, die ansonsten gescheitert wären, weil sie beispielsweise im KZ oder geflüchtet waren und deshalb gar nicht wissen konnten, wohin die SS ihr Eigentum geschafft hatte.

Die deutschen Politiker ließen sich auf den von Deutsch vorgeschlagenen Kompromiss ein, und das Bundesrückerstattungsgesetz konnte am 23. Juli 1957 endlich in Kraft treten. Dieser Paragraph 5 im BRÜG blähte erwartungsgemäß den Wiedergutmachungsetat um mehr als das Doppelte der ursprünglichen Kalkulation auf (vier Milliarden Mark) und erweiterte den Kreis der Berechtigten um 300.000 Menschen – sehr zum Missfallen der zuständigen Beamten im BMF. Die deutsche National- und Soldatenzeitung schäumte. Man kannte auch den »Schuldigen«: den israelischen Anwalt aus Wien.

Für seinen großen Fall beschaffte Deutsch Zeugenaussagen und Dokumente, die belegten, wie und wann die NS-Behörden, allen voran die SS, die österreichischen Rothschilds 1938 und hernach die französischen in den Jahren 1941 und 1942 beraubt hatten. Für das Rothschild-Vermögen in Österreich war 1938 Oberregierungsrat Walter Britsch aus dem NS-Reichswirtschaftsministerium als Treuhänder bestimmt worden. Der Wiener Rechtsanwalt Erich Führer taucht in diesen Unterlagen als Anwalt auf, der von den Rothschilds beauftragt wurde zu retten, was noch zu retten war. Als Rechtsvertreter der Rothschilds bekam Führer eine genauere – und nützlichere – Vermögensübersicht, als sie der NS-Treuhänder aus dem Ministerium je erstellen konnte, nämlich über die versteckten Vermögenswerte, etwa Konten in der Schweiz. Das Haus Rothschild zahlte, ohne es zu ahnen, seinem größten Feind für die »Vertretung seiner Interessen« im Deutschen Reich 50.000 Reichsmark.

Als Deutsch dem NS-Anwalt in den sechziger Jahren begegnete, konnte er nicht ahnen, dass er jenem Mann gegenübersaß, der an der restlosen Ausplünderung der Rothschilds, seiner Mandanten, maßgeblich beteiligt gewesen war. Geschweige denn, welche Rolle dieser joviale Jurist, der sogar anbot, ihm zu helfen, in seiner eigenen Causa zur selben Zeit schon spielte. Hans Deutsch konnte nichts von Dr. Führer als SS-Obersturmbannführer im SD und Mitglied eines Sonderkommandos des RSHA wissen. Er wusste jedoch von dessen NSDAP-Zugehörigkeit und Vizepräsidentschaft in der NS-Rechtsanwaltskammer.

Als Führer dem jüdischen Kollegen scheinheilig seine Hilfe anbot, war er bereits der Kopf des »österreichischen Teams« in der Verschwörung gegen Hans Deutsch. Es war die bewährte SD- Taktik, das Vertrauen der Juden zu erschleichen, um sie anschließend gezielter bekämpfen zu können. Der Anwalt Deutsch war zwar allgemein als eitel bekannt und offen für Schmeicheleien, aber Führer lehnte er intuitiv ab. Also bekam Dr. Führer keine Möglichkeit, dem Kollegen in die Karten zu schauen oder gar Einblick in dessen Verteidigungsstrategie zu erhalten.

Die Wiedergutmachungskammer prüfte die Unterlagen von Hans Deutsch unabhängig vom Bundesministerium für Finanzen, bestätigte schließlich den Anspruch der Rothschilds als berechtigt und verfügte im Jahr 1958 einen Vergleich. Auf sage und schreibe 87 Millionen Mark lautete die Summe aus insgesamt zwölf Einzelvergleichen. Die Rothschilds aus Österreich und Frankreich bekamen zwar nicht den vollen Schaden ersetzt, aber immerhin rund acht Prozent vom Schätzwert des beweglichen Vermögens. Dieser Schadenersatz erregte Aufsehen; allein schon die Höhe war spektakulär.

Das Zähneknirschen im Finanzministerium wurde lauter. Das Erfolgshonorar für Hans Deutsch belief sich auf durchschnittlich 15 Prozent. Féaux war perplex – und mit ihm die gesamte Empörungsgemeinde, die darin eine üble Geschäftemacherei sah. Den deutschen Anwälten waren Erfolgshonorare tatsächlich verboten; Deutschs israelische Lizenz hingegen ließ solche Vereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant zu.

Damit erwies sich die Zulassung der israelischen Rechtsanwaltskammer geradezu als Lizenz zum Geldverdienen: Nicht nur konnte Deutsch Verfahren ohne örtliche Beschränkung angehen, er war auch frei in der Honorargestaltung. Die Kollegenschaft war verbittert; bis dahin kannte man eine derartige Konstruktion nicht. Was für Deutsch der ersehnte große Fall, die Quelle des späteren Reichtums war, stellte für seine Gegner eine ungeheure Provokation dar.

Für die Unbelehrbaren unter ihnen war Hans Deutsch sowieso der Inbegriff des »geldgierigen Juden«. Mit diesem noch sehr gegenwärtigen antisemitischen Klischee konnte auf die Wiedergutmachungsbemühungen insgesamt eingeprügelt werden.

Im Visier der Altnazis

Kurz nach dem spektakulären Rothschild-Vergleich kamen zunächst einmal die ehemaligen SS-Männer vom Bundeskriminalamt ins Spiel – via Interpol in den Niederlanden. Eine bloße Anfrage nur, aus Den Haag, weil anonyme Hinweise eingegangen seien, die auf seltsame Geschäfte eines gewissen Hans Deutsch hinwiesen. Daraufhin meldete sich Josef Ochs vom BKA in Wiesbaden beim Finanzministerium. Wer dieser Ochs war? Ein Absolvent der SS-Führerschule in Berlin-Charlottenburg. SS-Obersturmführer. Eine tragende Säule des im Jahr 1951 gegründeten BKA.

Die Aktion des ehemaligen SS-Mannes lief so ab: Interpol Den Haag habe sich über die International Organization for Restitution (INOR) im Bundeskriminalamt erkundigt, berichtete Ochs auf dem Amtsweg dem Finanzministerium. In den Niederlanden fordere INOR Restitutionsberechtigte in Presseinseraten auf, sich mit ihr in Verbindung zu setzen, erklärte er weiter, »Leiter der Organisation soll ein Rechtsanwalt Dr. Deutsch sein (…) Interessierte Kreise in den Niederlanden hegen Zweifel bezüglich der Zuverlässigkeit der INOR und haben den Verdacht betrügerischer Manipulationen geäußert.« Saßen diese »interessierten Kreise« vielleicht gar nicht in den Niederlanden, sondern im eigenen Amt?

Josef Ochs gehörte anfangs der politischen Abteilung »Sicherungsgruppe« des BKA an und war Chef der Unterabteilung »Ermittlungsdienst« in Sachen Hoch-, Verfassungs- und Landesverrat. Nach einem Attentatsversuch auf Kanzler Konrad Adenauer leitete er beispielsweise Anfang der fünfziger Jahre die Sonderkommission München. Ochs war die rechte Hand von Paul Dickopf; der ehemalige SS-Mann, war damals Vizepräsident des BKA und kannte Ochs von früher, als SS-Obersturmführer des RSHA.

Nach den imposanten Erfolgen von Hans Deutsch für die Rothschilds wurden bereits sehr früh Pläne geschmiedet, den »Störenfried« zu neutralisieren. Nur fanden die Kameraden Kriminalisten lange Zeit keine Handhabe gegen Deutsch. Man musste also gute Miene zu einem Spiel machen, das in ihrem Sinne böse war. Aus den Dokumenten des Finanzministeriums ist klar ersichtlich, dass die Behörde Hans Deutsch ab dem Sommer 1958 beobachtete, durchleuchtete und jeden seiner Schritte registrierte. Sie versuchten schon damals, dem Anwalt disziplinarrechtlich oder strafrechtlich am Zeug zu flicken. Vergeblich. Vorerst.

Féaux de la Croix, der ehemalige NS-Rassenideologe, hielt seinerseits die ehemaligen RSHA-Männer über die Aktivitäten des jüdischen Anwalts Deutsch auf dem laufenden. Deutsch selbst wusste nichts von diesen Vorgängen. Sein Ansprechpartner war Ministerialrat Koppe, und der war stets freundlich und hilfsbereit.

Streit mit den Verbänden

Deutsch erfand damals den Vorläufer der Sammelklage, den sogenannten Sammelvergleich. Etwa 7.000 Raubopfer aus Frankreich und den Benelux-Ländern ließen sich von ihm vertreten. Die Ministerialbürokratie wäre bei Einzelanträgen in dieser Größenordnung vermutlich zusammengebrochen; deshalb willigte man in die Sammelvergleiche ein. Sie wurden zu jeweils hundert Fällen gebündelt und unbürokratisch bearbeitet, nachdem der Nachweis der Entziehung durch eine NS-Behörde erbracht war. Bei den NS-Opfern wurde Deutsch zum Helden. Er trieb die alte Nazibürokratie vor sich her wie auch die jüdischen Organisationen, insbesondere den deutschen Zentralrat der Juden und die Claims Conference in Deutschland und Österreich, denen es vor allem um ihre eigene Klientel in Deutschland und nicht in Frankreich ging – andere Geschädigte lagen eben außerhalb dieser Klientelpolitik.

Deutsch begegnete den Angriffen auf seine Person mit dem Vorwurf des Gruppenegoismus. Zum Höhepunkt dieser Auseinandersetzung sollte es am 6. Mai 1963 auf einer Konferenz im Finanzministerium kommen. Vertreter der deutschen Juden nannten den Paragraphen 5 eine schwere Beeinträchtigung der Interessen der deutschen Juden. Hans Deutsch verstieg sich damals, am Gipfelpunkt seiner Karriere, zu einer Aussage, die ihm die Wortführer der deutschen Juden niemals verzeihen sollten: Im Vergleich zu den Verfolgten in den besetzten Gebieten seien die deutschen Juden ohnehin im Vorteil, sagte er, weil sie von 1933 bis 1942 noch die Möglichkeit gehabt hätten, zumindest Teile ihres Vermögens ins Ausland zu schaffen. Wichtiger als die volle Befriedigung der Schadenersatzansprüche der deutschen Juden wäre ihm, dass den Naziopfern außerhalb des Reiches zumindest ein Teil des Schadens ersetzt würde.

Bereits im Jahr 1958 gingen Gerüchte über Intrigen um, die der nonchalante Anwalt noch mit einem ironischen Lächeln ignorierte. Was hätte er auch sonst tun sollen? In der Wiedergutmachung ging es um viel Geld. Die Begehrlichkeiten wuchsen von Tag zu Tag, und mit ihr Raffgier, Neid und Missgunst. Es kam zu Betrügereien und zur Bestechung von Beamten.
Deutsch galt als »Advokat der Millionäre«, der den Reichtum der Reichen mehren konnte und dabei wohl selbst reich geworden war. Von den 7.000 beraubten Wohnungsbesitzern, die eine pauschale Entschädigung erhielten, wurde er allerdings nicht reich. Von diesen Opfern kassierte er lediglich 25 Mark Spesen für jeden Fall sowie zwei Prozent vom Schadenersatz. Davon sprachen aber nur die »kleinen Naziopfer«, die mit dem Schadenersatz ihre Lebensverhältnisse reparieren konnten. Deutsch war ihr Retter. Die Opferverbände schwiegen und intrigierten weiter; an einem differenzierten Bild waren sie nicht interessiert.

Das Strafgericht in Bonn sollte Deutsch viele Jahre später ein »außerordentlich gutes Verhältnis zum Geld und zum Gewinn« vorhalten. Eine vorsichtige Formulierung, die dennoch an den alten Antisemitismus und seine Feindbilder erinnert. Deutsch war Jude, ja, und? Die deutschnationale revisionistische Presse stellte ihn als Shylock, den gnadenlosen »Kaufmann von Venedig«, dar. Das passte ganz hervorragend ins Bild der Antisemiten. Deutsch, der geldgierige und grausame Kaufmann, der die Opfer benutze, um sich selbst über das deutsche Volk zu erheben. Die Deutschen in der Knechtschaft von Juden und Siegermächten, das war die Standardformel der Nazitäter.

Je vehementer die Gegner sich bemerkbar machten, desto intensiver war auch das Engagement von Deutsch auf paragraphenfernen Gebieten. Er suchte die Öffentlichkeit, die Opinionleader, die Multiplikatoren der öffentlichen Meinung, und er wollte die herrschenden Eliten erreichen und dort seine Machtbasis errichten. Dazugehören, aber nicht angepasst sein, das war die Devise. Der Hans-Deutsch-Verlag war ein Schritt dorthin.

Anfang der Sechziger war Deutsch also mit der Errichtung seines Imperiums beschäftigt. In den USA kaufte er zwei der ältesten US-Zeitungen, die Southington News und die Plainville News, ging daran, ein Broadcasting-Network aufzubauen, und wurde einer der Gründungsgesellschafter der Intercontinental-Hotels in Frankfurt, Hannover und Genf. Die Wiedergutmachung erlaubte ihm diese beispiellose Karriere, die ihn bis nach Rom bringen sollte, zu einer Audienz bei Papst Paul VI. Die Gottesmordlegende wollte er dem Papst ausreden und bei der Gelegenheit auch gleich die Versöhnung zwischen Juden und Christen herbeiführen. In Wien nannte man ihn deshalb bald »größenwahnsinnig«. Was an sich in dieser Weltstadt der Intrige noch keine Ehrenrührung darstellt, eher eine Auszeichnung – auch wenn es durchaus ehrenrührig gemeint war.

Ausgeschaltet

Es war wie auf der gesunkenen Titanic. Die Zeiger der Uhr im Tanzsaal standen still, als das Schiff in die Tiefe sank. Bis heute geben sie sichtbar kund, wann genau das Schiff unterging. Für die Familie Deutsch ist dieser Zeitpunkt der 3. November 1964. Der Tag der Verhaftung in Bonn. An diesem Tag blieben die Uhren stehen. In den Bergen bei Lausanne, mit schönstem Alpenpanorama, wurde mir das im Winter 2004 sehr deutlich bewusst. Die Einrichtung der Familie war dieselbe wie damals in den Sechzigern. Das schicke Resopal und Linoleum, die Stehlampen, Nierentischchen und Sitzmöbel, alles genau so, nur vierzig Jahre später. Als wolle man den Zustand konservieren oder könne den Schockzustand nicht abschütteln.

Hans Deutsch sollte nie wieder ein Mandat als Rechtsanwalt annehmen. Die Wiedergutmachung lag darnieder, also gab es dort nichts mehr zu tun. Aber warum nicht als Rechtsanwalt arbeiten? Selbst seine Ehefrau Erna wusste es nicht: »Er hätte die Gelegenheit gehabt, aber er wollte nicht mehr.« Der Professor selbst gab mir im März 2001, im Garten der Villa Deutsch, auch keine Antwort. Er überhörte die Frage. Es war, als wäre das Leben stehengeblieben, als sei er erstarrt und warte darauf, dass das Schicksal sein Lebenswerk wieder in Gang bringe.

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