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Rheinische Doppelzüngigkeit - Rhenish duplicity

1998
1970
1945
Der Spiegel 29 September 2021
Von Ulrike Knöfel

Im April kündigte die Stadt Düsseldorf an, sie gebe ein Bild von Franz Marc an die Erben eines jüdischen Sammlers zurück. Geschehen ist das noch nicht – und der merkwürdige Fall wäre damit auch längst nicht erledigt.


Franz-Marc-Bild »Füchse« im Düsseldorfer Museum Kunstpalast: Zur Schau gestellter Unwille

1913, drei Jahre vor seinem Tod an der Front, malte Franz Marc eines seiner heute so berühmten kubistischen Tierbilder, seine kantig eleganten »Füchse«. Irgendwann schien das Gemälde nicht mehr wegzudenken aus Düsseldorf. Der Kaufhausmillionär Helmut Horten hatte es der Kunstsammlung der Stadt 1962 zum Geschenk gemacht, nachdem er es kurz zuvor eigens dafür erworben hatte. Die Städtische Kunstsammlung wurde später zum Museum Kunstpalast. Dort war das Bild eines der berühmtesten.

Seit einiger Zeit muss man sich in Düsseldorf an den Gedanken gewöhnen, Abschied zu nehmen von diesem Meisterwerk der Moderne – doch die Stadt wollte den Verlust nicht wahrhaben, ihn offenbar mit vielen Mitteln verhindern.

Vor ein paar Monaten, Ende April 2021, beschloss zwar der Rat der Stadt Düsseldorf, das Werk an die Erben des verfolgten jüdischen Unternehmers Kurt Grawi zurückzugeben, dem es lange vor Horten gehört hatte, vollzogen wurde die Rückgabe aber bisher noch nicht. Und bis vor ein paar Tagen sah es keineswegs so aus, als stünde eine Aushändigung bevor. Neuerdings erst beteuert Oberbürgermeister und CDU-Mann Stephan Keller, sie solle jetzt doch kurzfristig erfolgen. Gegenüber dem SPIEGEL hieß es Dienstag, man bereite den Rückversand vor.

Die Stadt würde wohl widersprechen, würde man sagen, sie habe die Erben nur so lange hingehalten, um sie zum Verkauf des Meisterwerkes zu bewegen – an einen Käufer, der es am Ende wieder Düsseldorf zuführen würde. Allerdings lassen viele Indizien – bis hin zu Briefen an eine betagte Haupterbin – darauf schließen. Und auch wenn die Erbengemeinschaft das Bild jetzt endlich zurückerhalten wird, ist der Fall damit nicht abgeschlossen, dafür ist die Stadt zwischenzeitlich zu weit gegangen.

Die gesamte jüdische Welt würde auf Deutschland blicken

Ein Beispiel dafür: Düsseldorf warf zwischenzeitlich die Frage auf, ob die Rücküberführung einer Schenkung gleichzusetzen sei und damit eine Schenkungsteuer anfalle. Das würde heißen, die Erben Grawis müssten eine Abgabe zahlen – und das wäre eine historische Abkehr davon, wie hierzulande sonst in solchen Fällen verfahren wird.

Oft genug haben es Museen und Behörden den Nachkommen von Holocaust-Opfern schwer gemacht, ihren Anspruch auf die verlorene Kunst der Familie durchzusetzen. Aber bisher wurde, wenn eine Restitution beschlossen war, keine steuerliche Belastung heraufbeschworen. Noch in den vergangenen Tagen merkte eine Sprecherin der Stadt an, im deutschen Recht finde sich »keine ausdrückliche Regelung, die Restitutionen von einer Besteuerung (Schenkungsteuer) freistellt«.

Rüdiger Mahlo vertritt die Claims Conference in Deutschland, eine jüdische Interessenvertretung mit Hauptsitz in New York, er hält diese Entwicklung für skandalös. Wenn nun eine Debatte entstünde, ob Restitutionen zu besteuern seien, dann werde »die gesamte jüdische Welt auf Deutschland blicken« und auch seine Organisation »massiv« auf den Plan treten. Bereits der in den vergangenen Monaten zur Schau gestellte Unwille Düsseldorfs habe für Irritationen gesorgt.


Museum Kunstpalast in Düsseldorf: Drohgebärden vom Rhein

Dieser Unwille trat besonders zutage, nachdem alles schon geregelt schien. Im April sah es so aus, als sei ein seit Jahren schwelender Konflikt gelöst. Als damals der Stadtrat die Rückgabe beschloss, reagierte er damit auf eine Empfehlung der sogenannten Beratenden Kommission. Dieses Gremium, dessen Mitglieder von der Bundesregierung eingesetzt werden, wird nur in schwerwiegenden Streitfällen zur NS-Raubkunst eingeschaltet.

Ein solcher lag vor, weil Düsseldorf die Ansprüche der Erben Kurt Grawis für unangemessen hielt. Denn der Verkauf des Bildes sei sozusagen ein freiwilliger gewesen, so die Position am Rhein. Er sei über Mittelsleute in den USA getätigt worden, zu einer Zeit, als Grawi bereits nach Chile geflüchtet war.

Außerdem erweckten die Rechtsberater der Stadt Düsseldorf der Eindruck, Grawi und seine etwas später emigrierte Frau seien seinerzeit nicht mittellos gewesen, sie hätten Zwangsabgaben wie die Judenvermögenssteuer und Reichsfluchtsteuer aufbringen können, weil sie eine Immobilie veräußert hätten. Wäre Grawis Frau ohne Mittel gewesen, hätte sie einen Kasten mit Silberbesteck veräußert, statt ihn ihrer Mutter zur Verwahrung zu geben. Ein fragwürdiges Argument, das bei der Kommission auch nicht zog.

 

Denn für sie war die Veräußerung eine fluchtbedingte, zu der es ihrer Meinung nach nur kam, weil Grawi in seiner Heimat verfolgt wurde. Er war sogar für Monate im KZ Sachsenhausen inhaftiert gewesen, habe sein Leben nur durch Flucht ins Ausland retten können und sei sehr wohl weitgehend mittellos gewesen. Daher im März 2021 das Plädoyer für die Rückerstattung.

Eine Strafanzeige als willkommene Verzögerung?

Das allerdings empörte einen ehemaligen Verwaltungsrichter, der im April einen Gastartikel in der »FAZ« veröffentlichte und die Empfehlung als »Aufforderung zum Rechtsbruch« wertete. Der einstige Verkauf im Ausland und die weiteren Umstände entsprachen nicht seinen juristischen Ansprüchen an einen verfolgungsbedingten Zwangsverkauf; entsprechend sei Wiedergutmachung nicht nötig oder möglich, die Rückgabe sei damit ein bloßes Geschenk.

Dieser Argumentation folgte dann wohl auch eine Strafanzeige, die im Juni gegen Mitglieder des Stadtrats und der Stadtverwaltung wegen versuchter Untreue gestellt wurde. Die Stadt wehrte sich gegen den Untreueverdacht, war aber offenbar nicht nur unglücklich über diese Vorlage, sah vielleicht eine Chance zur Verzögerung – denn sie fand kurioserweise, es hätten sich »durch die Begründung der Strafanzeige« steuerrechtliche Fragen ergeben, die geprüft werden müssen. Davon rückt sie nach wie vor nicht ab.

Die Stadt ist gegen die Besteuerung, schließt sie aber nicht aus

Auch wenn man am Dienstag nun plötzlich sagte, man gehe nicht mehr von einer Besteuerung der Stadt oder der Erben aus, sei mit dieser Behauptung nichts erledigt, sagt Markus Stötzel, der Anwalt der Erben. Die Stadt lasse ja weiter prüfen, und so bleibe da eine »große Unbekannte für diesen und für alle anderen Restitutionsfälle«.

Dazu kommen die anderen Merkwürdigkeiten der vergangenen Monate. Die Familie, vor allem die hochbetagte Haupterbin, fühlten sich laut Anwalt Stötzel zwischenzeitlich unter Druck gesetzt. Sie seien wenig subtil dazu gedrängt worden, das Werk gar nicht erst zurückzunehmen, sondern es – auch angesichts der Steuerfragen – lieber zu verkaufen.

Die Stadt meldete sich in der Sache, ebenso ein Händler. Auch er erwähnte die mögliche Schenkungsteuer und merkte dann an, er kenne eine Person, die den Marc erwerben und der Stadt Düsseldorf überlassen würde. So wäre ein schneller Abschluss der Sache möglich, und das sei auch eine sehr gute Lösung für Düsseldorf. Denn sonst müsste die Stadt den größten Verlust eines Bildes seit 1945 verkraften. Was die Familie verkraften musste, schien unerheblich.

Gut sieht das alles nicht aus. Auch wenn die Sprecherin des Oberbürgermeisters in Bezug auf den Händler betont, die Stadt sei da »nicht proaktiv tätig geworden«, sondern angesprochen worden, »ob man gegebenenfalls an einem Rückerwerb oder an einer Leihgabe interessiert wäre«.

Oberbürgermeister Keller vermittelt zumindest den Anschein, auf der Seite der Erben zu stehen. Für ihn sei, so seine Sprecherin, eine Restitution »niemals Schenkung, sondern immer Rückgabe an die rechtmäßigen Eigentümer. Eine Besteuerung dieses Vorgangs würde den Grundgedanken der Restitution ad absurdum führen«.

Doch zur rheinischen Doppelzüngigkeit gehört auch, dass man diese absurde Besteuerung nicht ausschließen will. So oder so hat sich Deutschland von Rheinseite aus längst blamiert.



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