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St. Mary Magdalene statue by Andrea della Robbia (1435-1525) restituted to the heirs of the A. S Drey art dealership of Munich

1998
1970
1945
Die Kunstverwaltung des Bundes 8 June 2020

Die Kunstverwaltung des Bundes restituiert eine dem italienischen Künstler Andrea della Robbia (1435-1525) zugeschriebene Standfigur der Heiligen Maria Magdalena an die Erben der Inhaber der früheren Kunsthandlung A. S. Drey in München.

Die Figur der Heiligen Maria Magdalena war erst im Februar 2020 vom italienischen Kulturminister an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Kulturstaatsministerin Monika Grütters, zum Zwecke der Restitution, übergeben worden. Nach Klärung der Erbberechtigung durch die Kunstverwaltung des Bundes (KVdB) wurde die Statue nun an die Rechtsnachfolger der vom NS-Regime verfolgten Inhaber der früheren Kunsthandlung A. S. Drey zurückgegeben. Die Restitution erfolgte im Rahmen einer gerechten und fairen Lösung auf der Grundlage der Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände von 1999 (Gemeinsame Erklärung), in der Umsetzung der 1998 verabschiedeten Prinzipien der Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocausts.

Kulturstaatsministerin Grütters erklärt: „Nachdem Italien uns im Februar die Statue anvertraut hat, können wir nun, trotz erschwerter Bedingungen in der Corona-Krise, unserer historischen Verantwortung mit der Restitution gerecht werden. Die Rückgabe der „Heiligen Maria Magdalena“ an die rechtmäßigen Erben ist ein wichtiger Schritt bei der Anerkennung des Leides der Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und bei der immerwährenden Aufgabe, den NS-Kunstraub rückhaltlos aufzuklären. Der Fall ist darüber hinaus ein gutes Beispiel für die internationale Zusammenarbeit. Er zeigt, dass sich unsere Anstrengungen lohnen und wir in unseren Bemühungen auch weiterhin nicht nachlassen dürfen– das sind wir den Opfern der Nationalsozialisten und ihren Angehörigen schuldig.“

Im Wege der Äußeren Restitution hatten die Alliierten die Statue 1954 an Italien zurückgegeben, nachdem sie ermittelt hatten, dass das Kunstwerk 1941 dort für die Sammlung von Hermann Göring erworben wurde. Die weitere Provenienzforschung ergab indes, dass sich die die Standfigur im Jahre 1935 im Warenbestand der Kunst- und Antiquitätenhandlung A.S. Drey in München befunden hat. Deren jüdische Inhaber wurden 1935 aus der Reichskammer der bildenden Künste ausgeschlossen und damit faktisch mit einem Berufsverbot belegt, das sie zwang, die Firma an die Industrie- und Handelskammer München zu verkaufen. Zur Bezahlung einer vom Finanzamt München fingierten Steuerschuld wurden die Lagerbestände der Firma A.S. Drey im Juni 1936 im Berliner Auktionshaus von Paul Graupe versteigert und der Erlös zugunsten des Deutschen Reiches vereinnahmt. Der erzwungene Verkauf des Warenbestandes der Kunsthandlung ist als ein NS-verfolgungsbedingter Vermögensverlust zu werten.

Die Kunstverwaltung des Bundes (KVdB) ist eine unselbständige Bundesbehörde im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Neben Verwaltungsaufgaben und kunstspezifischen Serviceleistungen im Zusammenhang mit dem Kunstbesitz des Bundes, erforscht die KVdB proaktiv die Herkunft der Kulturgüter des Bundes insbesondere im Hinblick auf im Nationalsozialismus erfolgte unrechtmäßige Entziehungstatbestände. Sie veröffentlicht ihre Forschungsergebnisse in der Provenienzdatenbank des Bundes (www.provenienzdatenbank.bund.de) und restituiert ermittelte Raubkunst an die legitimierten Rechtsnachfolger der früheren Eigentümer.

Nähere Informationen siehe hier www.bundesregierung.de/breg- de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und- medien/aktuelles/italien-uebergibt-ns-raubkunst-an-deutschland- kulturstaatsministerin-gruetters-gemeinsam-historische-verantwortung- einloesen--1724334)


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