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Die langsamen Mühlen der Gerechtigkeit - The slow mills of justice

1998
1970
1945
Frankfurter Allgemeine 4 March 2019
Von Andreas Kilb

Zu schwerfällig, zu intransparent, mangelnde Sprachkompetenz: Die Kritik an der Arbeit der Limbach-Kommission reißt nicht ab. Wie kann man das Gremium reformieren? Einige Punkte sind klar.

Seit 2003 gibt es die Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz, wie ihr offizieller Name lautet. Inoffiziell heißt sie, nach ihrer ersten, 2016 verstorbenen Vorsitzenden, Limbach-Kommission. Die Kommission soll in Streitfällen zwischen deutschen Museen und jüdischen Antragstellern schlichten und durch ihre Empfehlungen faire und gerechte Lösungen im Geist der Washingtoner Erklärung von 1998 ermöglichen. In sechzehn Jahren hat die Kommission fünfzehn Fälle entschieden: Sechsmal empfahl sie, dem Antrag der Erben stattzugeben, fünfmal, ihn abzulehnen, und viermal befürwortete sie einen Vergleich. So weit, so gut.

Seit ihrer Einsetzung gibt es Kritik an der Arbeit der Limbach-Kommission – von Antragstellern und Anwälten, von Interessenvertretern wie der Jewish Claims Conference, aber auch von deutschen Museumsexperten. Die lange Dauer der Verfahren wird beklagt, das hohe Durchschnittsalter und die schlechten Englischkenntnisse der ehrenamtlichen Kommissionsmitglieder, ihr mangelndes Verständnis für die Gefühlslage der Erben und die institutionelle Anbindung an das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg, bei dem die Kommission seit 2015 angesiedelt ist. Hunderte von Fällen, heißt es, hätten dem Gremium vorgelegt werden können, wenn es nicht so schwerfällig und intransparent agieren und auf diese Weise mögliche Antragsteller im Vorhinein abschrecken würde.

Bei einer Anhörung im Kulturausschuss des Bundestages, bei der ein Vorschlag der FDP für eine grundlegende Reform der Limbach-Kommission verhandelt wurde, kamen viele der Vorwürfe wieder zur Sprache. Der Kunsthistoriker Wolf Tegethoff, seit 2017 stellvertretender Kommissionsvorsitzender, bemerkte dazu nicht ohne Resignation, jeder in dem Gremium tue sein Bestes und mit mehr Geld werde die Arbeit sicher effektiver, aber man könne eben nur über das verhandeln, was eingereicht werde, und man brauche auch mehr Beratung. Selbstbewusst klang das nicht.

Das würde die Restitution auf Jahre hinaus aufhalten

Einen radikaleren Vorschlag hat kürzlich der Vorsitzende der Kommission, Hans-Jürgen Papier, der wie Jutta Limbach zuvor dem Bundesverfassungsgericht präsidierte, in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ gemacht. Um der Kommissionsarbeit „die legitimierende und befriedende Wirkung“ zu verleihen, die man sich von ihr erhoffe, so Papier, müsse ein Restitutionsrecht geschaffen werden. Dann könnten Anträge auf Rückgabe vor deutschen Gerichten entschieden werden. Dass dies wiederum auf die Abschaffung der Kommission hinausliefe, gab Papier durchaus zu. Den Widerspruch zwischen der Zielsetzung und den Konsequenzen seines Vorschlags wollte er gleichwohl nicht auflösen.

Das Dilemma, in das sich jeder Reformvorschlag für die Limbach-Kommission verstrickt, liegt darin begründet, dass jede ihrer Äußerungen ebenso wie ihre bloße Existenz zugleich symbolisch und sehr real sind. Ihre Legitimation ist fraglich, aber eine bessere gibt es angesichts der Rechtslage nicht. Ihre Entscheidungen finden im rechtsfreien Raum moralischer Abwägungen („soft law“) statt, aber sie sind das Wirkungsvollste, was der deutsche Staat anbieten kann. Österreich hat seit 1998 ein Restitutionsgesetz, aber es gilt nur für Bundesmuseen. In Deutschland sind genau vier Häuser vollständig und etwa zwei Dutzend weitere größtenteils in Bundeshand, alle anderen unterstehen der Kulturhoheit der Länder. Ein Rückgaberecht, das funktionieren soll, müsste von jedem einzelnen der sechzehn Bundesländer übernommen werden. Das dafür nötige gesetzgeberische Verfahren würde die Restitution von Raubkunst auf Jahre hinaus aufhalten und das Gegenteil von dem bewirken, was seine Befürworter erhoffen.

Ein Systemfehler, der korrigiert werden muss

Die Sollbruchstelle der Kommission ist ihre Moderatorenrolle. Wie jede Schlichtungsinstanz kann sie nur mit Zustimmung beider Seiten angerufen werden. Noch immer aber gibt es offenbar Museen in Deutschland, die sich den Klärungswünschen jüdischer Antragsteller verweigern. Die Kulturstaatsministerin will auf solche Häuser – deren Anzahl sie freilich vor dem Ausschuss nicht beziffern konnte – nun Druck ausüben, indem sie ihnen Zuschüsse aus Bundesmitteln streicht. Aber auch diese Maßnahme greift nur insoweit, wie es die föderale Kräfteverteilung zulässt. Der Subventionsentzug für restitutionsunwillige Museen wird erst dann zum wirkungsvollen Instrument, wenn die Bundesländer sich Monika Grütters anschließen. Die unlängst gegründete Kulturministerkonferenz hat damit eine erste wichtige Aufgabe, der sie sich baldmöglichst widmen sollte.

Die Beratende Kommission hat zehn Mitglieder. Vier von ihnen sind Fachjuristen, dazu kommen zwei Kunsthistoriker und zwei Politikerinnen. Die beiden jüngsten, erst 2016 berufenen Mitglieder, Raphael Gross, Direktor des Deutschen Historischen Museums, und Gary Smith, der frühere Leiter der American Academy in Berlin, sind jüdischer Herkunft. Sie amtieren auf Zeit, die meisten anderen dagegen auf Lebenszeit. Dieser formale Unterschied ist ein Systemfehler, der korrigiert werden muss. Wer auf Lebenszeit berufen ist, wird sich zu schnellen Entscheidungen nicht gedrängt sehen.

Das Kapital, mit dem die Bundespolitik wuchern wollte

Der zweite Fehler ist das Übergewicht an Rechtsexperten. Juristische Expertise kann in einem Gremium, das nach moralischen und historischen Gesichtspunkten urteilen soll, auch von außen kommen, sie gehört nicht zum Kerngeschäft. Auch politische Opportunität kann kein Kriterium für die Kommissionsarbeit sein. Stattdessen sollten sich ihre Mitglieder mit der Geschichte des „Dritten Reiches“, mit Kunsthandel und Provenienzforschung auskennen. Rechtsgutachten können von einem Fachbeirat oder freien Beratern erstellt werden. Dabei ist es gleich, ob die Kommission unter dem Dach des Zentrums Kulturgutverluste oder dem einer Stiftung tätig ist. Aber ihr administrativer Unterbau, ihr Sekretariat, muss von der Magdeburger Behörde entkoppelt werden. Ohne ein eigenes Budget für externe Fachleute und Recherchereisen ist die Selbständigkeit der Kommission nur Fassade.

Was man aus dem Innenleben der Limbach-Kommission hört, verheißt nichts Gutes. Seit der Berufung von Hans-Jürgen Papier 2016 wurde noch kein neuer Streitfall zum Abschluss gebracht. Pro Jahr finden in der Regel nur vier Sitzungen statt. Verfahrenstechnische Einwände behindern die Beauftragung von Gutachtern, mangelnde Sprachkompetenz zieht die Verfahren in die Länge. Viele Antragsteller, heißt es, hätten das Vertrauen in die Kommission verloren, sie zögen lieber vor Gericht, als sich in die Mühlen der Schlichtung zu begeben. Dabei ist Vertrauen das Kapital, mit dem die Bundespolitik an dieser Stelle wuchern wollte. Sie kann es zurückgewinnen, indem sie die Kommission so rasch wie möglich an Haupt und Gliedern reformiert. Die Zeit dafür läuft ab. So wie die Lebenszeit der jüdischen Sammler und ihrer Erben.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/wie-kann-man-die-limbach-kommission-reformieren-16069965.html?premium=0xddcb56b695a150a507bc5df893f3ccca
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