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Weitere Prüfungen zu falscher Klimt-Restitution - Further checks on mistaken Klimt restitution

1998
1970
1945
Der Standard 7 September 2017
von Olga Kronsteiner

Erben verpflichteten sich zu allfälliger Rückgabe


Im Jahr 2001 wurde Gustav Klimts "Apfelbaum II" an die falschen Erben restituiert. Das damals auf 20 Millionen Dollar geschätzte Gemälde befindet sich mittlerweile in amerikanischem Privatbesitz.

Wien – Seit Mitte Juli ist es Gewissheit: 2001 wurde ein Gemälde von Gustav Klimt aus dem Bestand des Belvedere an die falschen Erben restituiert, obwohl Zweifel aktenkundig waren. Ein "peinlicher Vorgang", attestierte Kulturminister Thomas Drozda (SPÖ), wobei den damals Involvierten kein "schuldhaftes Verhalten" nachweisbar sei. Er ersuchte die Finanzprokuratur um eine Einschätzung der Rechtslage.

Eine solche liegt seit vergangener Woche vor, bestätigt Jürgen Meindl, Leiter der Kunst- und Kultursektion im Bundeskanzleramt, einen Kurier-Bericht (7._9.). Konkret seien etwa mögliche Ansprüche an die Kommission für Provenienzforschung und die damalige Ministerin (Elisabeth Gehrer, ÖVP) geprüft worden. Fazit: Man habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Das Gemälde Apfelbaum II war im November 2001 an die Erben nach Nora Stiasny (geb. Zuckerkandl) übergeben worden, die es später verkauften. Tatsächlich dürfte das Bild einst Elisabeth Bachofen-Echt (geb. Lederer) gehört haben, wie die Provenienzforscherin des Belvedere im Jänner 2001 bereits vermutet hatte und der Beirat nun im Juli bestätigte. Zusätzlich wurde die Finanzprokuratur jetzt mit der Prüfung von Regressansprüchen beauftragt, erklärt Meindl.

Dabei geht es um die Klärung mit internationalen Experten, ob, in welcher Form und auch wo (Gerichtsstandort) solche durchsetzbar wären. Denn die Stiasny-Nachfahren leben in Schweden.

Laut Kurier habe deren Rechtsanwalt Alfred Noll namens der Erben folgende Haftungserklärung unterzeichnet: "Ich verpflichte mich, auch namens meiner Rechtsnachfolger, das mir über gebene Gemälde Apfelbaum von Gustav Klimt an den Bund – Österreichische Galerie zurückzustellen, sollte sich herausstellen, dass das mir übergebene Gemälde in Wahrheit nicht mit dem seinerzeit im Eigentum von Frau Eleonore (Nora) Stiasny gestandenen Gemälde ident ist." Noll war ur laubsbedingt für den STANDARD nicht erreichbar.

Lösung mit Folgen

Generell sind solche Haftungserklärungen bei Restitutionen üblich, etwa Erbfragen betreffend. Diese sei jedoch spezifisch im Hinblick auf genannte Zweifel formuliert worden, erklärt Eva Blimlinger, wissenschaftliche Koordinatorin der Kommission. Eine aus damaliger Sicht pragmatische Lösung, die nun Folgen haben könnte. Laut Jürgen Meindl sollte dies noch im November geklärt sein.

Weiters habe man den Beirat um eine weitere "hypothetische Stellungnahme" ersucht. Hypothetisch auch deshalb, weil sich das Gemälde nicht mehr in Bundeseigentum befindet. Dazu wolle man im Detail die Rechtsposition der Familie Lederer prüfen, erläutert Beiratsvorsitzender Clemens Jabloner auf Anfrage.

Eventuell finde sich noch ergänzendes Material, das Aufschluss über die Umstände des Verkaufes des Gemäldes an Gustav Ucicky gibt, der es über einen Rückstellungsvergleich 1961 dem Belvedere vermachte. Hier spielt der Zeitpunkt eine Rolle, denn nichtig werden nur Rechtsgeschäfte bis 8. Mai 1945 gewertet. Dass besagtes Bild nach dem Zweiten Weltkrieg von der Familie Lederer weder gesucht noch thematisiert wurde, sei erwähnt.


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