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Kunstraub im Namen des Gesetzes - Art theft in the name of the law

1998
1970
1945
Der Standard 1 December 2016
Von Johannes Lau

Nazi-Akten über geraubte Kunst sind wertvolle Quellen für die Restitution. Das Kunsthistorische Museum Wien macht so eine Datenbank nun online zugänglich

Wien – Wer ein Verbrechen begeht, bemüht sich meist darum, die Spuren zu verwischen. Die Nationalsozialisten dagegen glaubten, mindestens die nächsten tausend Jahre das Recht auf ihrer Seite zu haben. So führten sie akribisch Buch über ihre Gräueltaten: Es sind auch die unzähligen Personenlisten, die vom Ausmaß des Holocaust Zeugnis ablegen.

Anderweitig erwiesen sich die Nazis ebenso als emsige Buchhalter der Tyrannei. Von 1933 bis 1945 plünderte das Dritte Reich Kunstschätze in ganz Europa – das House Banking Committee des US-Kongresses sprach im Jahr 2000 von etwa 600.000 entwendeten Gegenständen. Ein Großteil wurde sorgfältig vermerkt.

Dienten diese Akten in der Vergangenheit der systematischen Bereicherung des NS-Regimes, könnten sie heute der Allgemeinheit helfen: Insbesondere für die Erforschung der Herkunft, der Zuordnung der verschiedenen Besitzer und damit der Restitution von Kunstwerken an ihre rechtmäßigen Besitzer haben diese Unterlagen großen Wert – wenn sie erhalten geblieben sind.

Als Susanne Hehenberger, Kuratorin am Kunsthistorischen Museum in Wien, 2009 im Archiv des Bundesdenkmalamtes auf mehrere Karteikästen stieß, war ihr anfangs noch gar nicht klar, welchen Schatz sie geborgen hatte: Diese Karten waren schließlich auch für die Verwaltungsbeamten nach 1945 ein alltägliches Hilfsmittel gewesen. "Erst in der weiteren Erforschung wurde uns klar, dass wir es hier mit einer wichtigen Quelle für die systematische Beschlagnahmung von Kunstwerken ab 1938 zu tun hatten."

Zahlreiche Enteignungen

Es stellte sich nämlich heraus, dass für die Erstellung dieses Archivs Fritz Dworschak verantwortlich gewesen war. Der Numismatiker trat im Frühjahr 1938 nach dem "Anschluss" Österreichs ans Deutsche Reich sein Amt als Direktor des Kunsthistorischen Museums an und leitete das für die Organisation der Raubzüge in Österreich maßgebliche Zentraldepot für beschlagnahmte Sammlungen in Wien.

In kürzester Zeit wurden in Österreich ab 1938 zahlreiche Kunstgegenstände enteignet – insbesondere die Sammlungen jüdischer Besitzer wie der Familie Rothschild, des Großindustriellen Rudolf Gutmann oder des damaligen Inhabers der Ottakringer-Brauerei Moritz Kuffner.

Meist geschahen diese Diebstähle im Namen des Gesetzes, berichtet Hehenberger: "Es wurde eine Scheinlegalität gewahrt, indem auf alte, schon bestehende Gesetze zurückgegriffen wurde, um Zugriff insbesondere auf jüdische Sammlungen zu bekommen." Um Objekte zu enteignen, wurde auch schon einmal mit dem Denkmalschutz argumentiert.

Im Vergleich zu Deutschland ab 1933 ging man in Österreich ab 1938 beim Kunstraub noch erheblich schlagkräftiger zu Werke. Angesichts der schnell wachsenden Bestände wurde die Einrichtung des Zentraldepots beschlossen. Der KHM-Direktor bekam dafür große Räumlichkeiten in der Neuen Burg, wo jene Karteien erstellt wurden, die Hehenberger und ihr Team derzeit untersuchen.

Dass die staatlichen Kunsträuber aber so diszipliniert notierten, wem sie das jeweilige Objekt gestohlen hatten, ist für die Rückverfolgung der Bilder ein Glücksfall, da Raubkunst nun einmal keinen Stempel trägt und der gesetzmäßige Eigentümer häufig sehr schwer zu ermitteln ist. Deshalb arbeitet auch die Kommission für Provenienzforschung bei der Auswertung dieses Materials mit.

"Ich beschäftige mich schon relativ lange mit diesen Quellen. Überraschend ist aber, dass man jetzt einmal die wirkliche Menge der Objekte sieht", sagt Kommissionsmitglied Leonhard Weidinger vom Museum für angewandte Kunst. "Die schiere Zahl der Gegenstände, die sich der Staat 1938 unter den Nagel gerissen hat, ist erschlagend."

Jedoch geben die Karteien nicht nur Aufschluss über die früheren Besitzer, sondern dokumentierten auch den Kampf um die Beute. Auf den Karten ist nämlich ebenso vermerkt, welche Museen das Kunstwerk für ihre Sammlung anforderten. Auch Dworschak versuchte Exponate für das Kunsthistorische Museum abzuzweigen.

Vorrang für "Führermuseum"

War eine Verwendung für den "Sonderauftrag Linz" vorgesehen, hatten alle Institutionen das Nachsehen: Das von Adolf Hitler geplante "Führermuseum" besaß bei der Auswahl der Raubkunst natürlich absolutes Vorzugsrecht.

Die Auswertung der insgesamt rund 11.500 Karteikarten ist inzwischen abgeschlossen: Die Einträge wurden mit dem 1939 veröffentlichten Katalog abgeglichen, "Pärchenkarten", die im Kunsthistorischen Museum wie beim Bundesdenkmalamt vorlagen, verglichen, und inzwischen sind alle Datensätze auch digitalisiert. Besonders Letzteres erwies sich als schwierig, berichtet die Projektleiterin: "Der Katalog ist noch in Frakturschrift gedruckt, Stempel und handschriftliche Anmerkungen sind für Texterkennungsprogramme nur schwer zu erfassen. Deshalb musste sehr viel transkribiert werden."

In einem zweiten Schritt will man nun diese Daten online zugänglich machen. Im Gegensatz zu anderen Raubkunstdatenbanken, die meist nur die Exponate zeigen, sollen hier dem Besucher durch den Fokus auf die Karteikarten mehr Informationen zur Verfügung stehen. Ziel ist es, jede einzelne Karteikarte zitierbar zu machen, eine Volltextsuche anzubieten und interaktive Kommentare zu ermöglichen, wovon man sich einen noch größeren Austausch mit der internationalen Provenienzforschergemeinschaft erhofft. Weidinger: "Wir wollen keine abgeschlossene Datenbank online stellen. Stattdessen wollen wir ein stetig wachsendes, aktives Werkzeug entwerfen."

So kann diese Datenbank vielleicht neues Licht ins Dunkel der Restitutionsangelegenheiten bringen und dafür sorgen, dass weiterhin gegenüber beraubten und verfolgten Familien ein wenig Wiedergutmachung geleistet werden kann. So sagte die Erbin Bettina Looram-Rothschild 1999 bei der Versteigerung der zurückerhaltenen Familiensammlung (darunter auch Werke aus dem damaligen KHM-Bestand): "Aus Unrecht ist wieder Recht geworden.


http://derstandard.at/2000048456671/Kunstraub-im-Namen-des-Gesetzes
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