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Altlasten im Neubau - Contamination in the new building

1998
1970
1945
Tagesanzeiger 21 August 2015
By Guido Magnaguagno

Raubkunst und Fluchtgut: Was im Fall Gurlitt zu reden gibt, belastet auch die Sammlung Bührle, die dereinst in Zürich gezeigt werden wird. Fünf Jahre bleiben bis zur Klärung.

Das ist er also. Emil Georg Bührle posiert 1954 inmitten seiner Sammlung, umgeben von seinen ihm teuren Bildern. Er hat innert weniger Jahre eine Sammlung zusammengetragen, die als Privatsammlung einzigartig dasteht. Allein zwischen 1934 und 1945 hat der Waffenfabrikant rund 30 Werke der bildenden Kunst für seine spätere Stiftung erworben.

190
Die Stiftung Sammlung E. G. Bührle umfasst 190 Werke, davon sind 170 Gemälde und 20 Skulpturen. Sie sollen in den Erweiterungsbau des ZürcherKunsthauses einziehen.
 

Wie viele es genau waren, ist schwierig zu eruieren, weil nach seinem Tod, 1956, bei der Aufteilung der Bilder durch den Kunsthändler Arthur Kauffmann in die Stiftung Sammlung E. G. Bührle und die Privatsammlung, rund je 60 Werke an seine Kinder Hortense und Dieter gingen. Während Dieter immer wieder Werke in den Kunsthandel abgab, behielt Hortense ihren Anteil, zu dem nur wenigen Auserwählten Zugang gewährt wurde.

Sichtbar hingegen sind die insgesamt 190 Werke der 1960 gegründeten öffentlichen Stiftung. Deren Gesamtgut soll voraussichtlich 2020 in den von David Chipperfield entworfenen neuen Museumsteil des Zürcher Kunsthauses einziehen.

Verschwiegener Kunsthandel

Die Leitung der Sammlung Bührle sowie die Zürcher Kunstgesellschaft versprachen mehrfach, die Provenienz der Stiftungsbilder detailliert zu erforschen. Sie haben die amerikanische Historikerin Laurie Stein mit dieser Aufgabe betraut. Ihre Forschungsergebnisse sind noch nicht publik.

Die Aufarbeitung der Kunsthändler-Sammlung Gurlitt hat einer breiteren Öffentlichkeit deutlich gemacht, dass die Recherche sowohl zur Geschichte des Bilderverlusts vieler jüdischer Familien wie auch zur Geschichte der Profiteure erst in Ansätzen angelaufen ist. Der internationale Kunsthandel war und ist verschwiegen.

Namentlich hat der Fall Gurlitt die wichtige Frage des Fluchtguts neu aufgeworfen. Es handelt sich dabei um Werke, die aus einer expliziten Notlage heraus unter Wert verkauft werden mussten. In diesem Kontext steht die Auseinandersetzung um das zauberhafte Mohnfeld von Claude Monet, ein Prunkstück der Stiftung Bührle, das nicht zuletzt wegen seiner Berühmtheit 2008 aus den Stiftungsräumen der Zollikerstrasse 172 in Zürich entwendet und später wieder aufgefunden wurde. Es gehörte einst zur Sammlung des deutsch-jüdischen «Kaufhauskönigs» Max Emden, dessen ganzer Immobilienbesitz «arisiert» wurde. Emden musste Deutschland verlassen, lebte mit einzelnen seiner Bilder auf den Brissago-Inseln und starb im Kriegsjahr 1940. Sein Sohn Hans Erich emigrierte nach Chile und verkaufte den Monet 1941.

1960
Gegründet wurde die öffentliche Stiftung im Februar 1960 durch die Witwe und die Kinder von Emil Georg Bührle. Sie übergaben der Stiftung drei Fünftel der Werke aus der Sammlung aufgrund einer Teilung, die der Kunsthändler Arthur Kauffmann vorgenommen hatte.

Vor einigen Jahren sind nun die Emden-Nachkommen mit Restitutionsforderungen an Bührle getreten. Die Auseinandersetzung läuft. Zwar konnte die Sammlung Bührle Dokumente aus amerikanischen Archiven vorlegen, die aufzeigen, dass Hans Erich Emden auch während der Kriegsjahre über sein Vermögen verfügen konnte und folglich ­finanziell nicht in Bedrängnis war. Emdens Berater bestätigte in der Folge gegenüber der NZZ, es handle sich beim Monet-Mohnbild wohl nicht um Fluchtgut. Allerdings gebe es weiterhin offene Fragen – so würden beispielsweise keine Verkaufs­belege vorliegen. Umstritten ist auch, ob die 30'000 Franken, die Emden seinerzeit für den Monet bekam, ein schlechter oder ein guter Preis waren. Die Emden-Erben stellen sich auf den Standpunkt, es gebe moralische Gründe für ihre Restitutionsforderungen: Wäre das NS-Regime nicht gewesen, hätte Emden die Bilder wohl nicht verkauft.

Lücken in der Provenienz

Es gibt eine Reihe weiterer Bilder aus Sammlung und Privatbesitz Bührle, deren Geschichte nicht lückenlos dokumentiert ist – wo also Fragen offen sind oder, im Fachjargon, Lücken in der Provenienz bestehen. Einige dieser Bilder sind vermutlich Fluchtgut. Man darf davon ausgehen, dass die Stiftung Bührle und die in Privatbesitz ausgelagerte Restsammlung in den öffentlichen Fokus geraten werden, sobald die Fluchtgutdebatte in Fahrt kommt. Die Stiftung Bührle ist gewiss gut beraten, wenn sie bereits jetzt detailliert abklärt, welche ursprünglichen Besitzerfamilien, sofern sie nicht ganz ausgelöscht wurden, in Notlage gezwungen waren, ihren Kunstbesitz zu veräussern.

2020
Voraussichtlich im Jahr 2020 soll der neue Museumsteil des Kunsthauses Zürich eröffnet werden. Entworfen hat ihn der englische Architekt David Chipperfield.

Neben den potenziellen Fluchtgutbildern gibt es in der Sammlung Bührle eine Anzahl Gemälde, die aus anderen Gründen eine schwierige, teils unklare Vergangenheit haben. Darunter fallen Raubkunstbilder, die von Bührle (laut Gerichtsurteil) gutgläubig erworben worden waren, die in der Folge restitutiert und anschliessend von Bührle rechtmässig zurückgekauft wurden. Bei anderen Bührle-Bildern handelt es sich um solche, die vom NS-Regime als «entartete Kunst» klassiert, konfisziert und ­gewinnbringend verkauft worden waren. Schliesslich gibt es Fälle, wo Bilder aus NS-Besitz von den Alliierten beschlagnahmt und verkauft worden waren.

Die folgenden zwölf Fallbeispiele zeigen exemplarisch Schicksale jüdischer Sammler auf, und sie benennen generelle Probleme der Beutekunst und der Restitution. Es wird auch sichtbar, wo und weshalb noch Klärungen nötig sind. Die Angaben zur Provenienz beruhen auf den Interneteinträgen der Stiftung Bührle sowie auf weiteren Recherchen.

1. Gustave Courbet: «Portrait du sculpteur Louis-Joseph Lebœuf»

Das Künstlerbildnis von Gustave Courbet («Portrait du sculpteur Louis-Joseph Lebœuf», 1863) befand sich zunächst in der Sammlung des Kunstpublizisten Julius Elias und gelangte 1930 zu Franz Ullstein. Es wanderte nach der Zerschlagung des Ullstein-Unternehmens, des grössten deutschen Pressehauses, 1933 familienintern von Franz Ullstein, Berlin, zu Kurt Ullstein, der sich von 1936 bis 1939 im Exil in London befand.

Die nächste Provenienzangabe der Stiftung Sammlung Bührle verzeichnet den Aufenthalt in Estoril bei Lissabon, und zwar bei Lisbeth Malek-Ullstein, Kurts Schwester, wo es von 1939 bis wahrscheinlich Ende Mai 1941 blieb. Über einen Genfer Antiquar und den Kunsthändler Fritz Nathan kam es 1941/42 schliesslich zu Bührle.

Klassisches Fluchtgut? Da Hermann Ullstein, jüngster Sohn des Firmengründers Leopold und Bruder von Franz Ullstein, nach der Enteignung als Nachtwächter arbeiten musste, drängt sich diese Frage auf.

2. Edouard Manet: «La Sultane»

Von mindestens vier Bildern von Edouard Manet aus der Sammlung Bührle befindet sich das Bild «La Sultane» (um 1871) in der Stiftung. Ursprünglich im Besitz des Pariser Kunstkritikers Roger Marx, durchlief das Bild eine wahre Händlerkarriere: von Durand-Ruel zu Bernheim-Jeune und schliesslich zu Paul Cassirer in Berlin, bis es vermutlich 1928 der Breslauer Sammler Max Silberberg erwarb. Ab 1933 wurde der bedeutende Unternehmer (wie Max Emden) systematisch enteignet.

Unter welchen Umständen Paul Rosenberg 1937 zu «La Sultane» kam, ist ungeklärt. Jedenfalls verkaufte er das Bild – eines der wenigen, die er ins amerikanische Exil mitnehmen konnte – 1953 von New York aus zusammen mit neun weiteren Bildern an Bührle. Die Erben des im Konzentrationslager Auschwitz ermordeten Sammlerehepaars Silberberg erreichten nach 1998 die Restitution von mehr als 20 Werken, die weltweit verstreut aufgefunden wurden. Das Kunstmuseum Chur hat 1999 ein Bild von Max Liebermann an die Silberberg-Erben restituiert. Davon wollen Bührles Erben bei «La Sultane» nichts wissen.

3. Paul Cézanne: «Paysage»

Eine weitere jüdische Sammlergeschichte: Berthold und Martha Nothmann, Düsseldorf/Berlin. Sie emigrieren 1939 nach London, wo der Industrielle 1942 stirbt. 1947 hat Fritz Nathan in New York «viele Sachen im Handel» gesehen und dem Winterthurer Sammler Oskar Reinhart berichtet, er verhandle wegen «der schönen Cézanne-Landschaft, die früher bei Nothmann war». Reinhart hat auf einen Ankauf verzichtet, Bührle hingegen kauft die «Paysage» (Provence, um 1879). Es ist denkbar, dass die Sammlung Nothmann seinerzeit den Cézanne in einem Notverkauf veräussern musste. Das Bild wäre dann ein Fall von Fluchtgut.

4. Maurice Utrillo: «La Butte Pinson»

Die Schweiz war in den 1930er- und 40er-Jahren ein zentraler Umschlagplatz für Kunst. So war in Zürich von 1924 bis 1946 die Galerie Aktuaryus tätig. Toni Aktuaryus war ein jüdischer Händler, dessen französische Staatsbürgerschaft ihm offenbar hervorragende Kontakte zu französischer Handelsware verschaffte. So deckte sich Bührle bei ihm ab 1936 mit Bildern von Corot, Monet, Pissarro, Renoir, Sisley oder Cézanne ein.

«La Butte Pinson» von Maurice Utrillo (um 1905) erwarb er im April 1943. Aktuaryus hat das Bild wohl aus der Utrillo-Ausstellung in der Kunsthalle Basel gekauft, wo es von «einem Architekten in Basel» ausgeliehen und zum Verkauf freigegeben war. Für die Jahre zwischen 1905 und 1943 fehlt somit jede Angabe. Wer war der Architekt? Und wie war er zum Bild gekommen? Bührle kaufte bei Aktuaryus auch einen weiteren Cézanne aus der ehemaligen Sammlung Nothmann («Paysage du nord / Auvers sur Oise», Öl auf Leinwand, 46 × 55 cm, Rewal 272). Angaben dazu finden sich bei «Lost art», der Koordinationsstelle Magdeburg.

Es wäre interessant zu wissen, woher die anderen, in der Privatsammlung Bührle verbliebenen Aktuaryus-Bilder stammen.

5. Claude Monet: «Champ de coquelicots près de Vétheuil»

Claude Monets «Champ de coquelicots près de Vétheuil» (um 1879) leuchtet als eine Ikone des klassischen Impressionismus. Ab Ende der 1920er-Jahre hatte das Bild Max Emden gehört. Nach dessen Tod im Exil in Brissago (1940) ging es an seinen Sohn Hans Erich Emden über, der es mit 13 anderen Gemälden aus seinem lateinamerikanischen Exil heraus Anfang 1941 verkaufte.

Als Kaufinteressent trat schon 1940 der Kunsthändler Walter Feilchenfeldt auf, im Verein mit Fritz Nathan (damals beide noch in St. Gallen), gemeinsam später in Zürich, in unmittelbarer Nachbarschaft zu Bührles Wohnhaus tätig. Der Kauf wurde 1941 von Nathan vollzogen, da Feilchenfeldt im Gegensatz zu diesem keine Arbeitsgenehmigung hatte.

Wie eingangs geschildert, läuft in diesem Fall eine Auseinandersetzung zwischen den Emden-Erben und der Bührle-Sammlung.

6. Camille Corot: «Liseuse»

Nicht um Fluchtgut, sondern um klassische Raubkunst handelt es sich im Fall von Camille Corots «­Liseuse». Das Bild ist ein Bijou der Stiftung; es stammt aus dem langjährigen Besitz (von 1878 bis 1939) der Familie Bascle. Just 1939 taucht das Bild beim Händler Paul Rosenberg in Paris auf. Bald darauf wird es vom Einsatzstab-Reichsleiter Alfred Rosenberg konfisziert, am 14. September 1941 erfolgt der Transfer zu Reichsmarschall Hermann Göring. Von dort schleust Hans Wendland, einer von Görings Kunstvermittlern, am 10. April 1942 das Bild als Tauschobjekt in die Schweiz, in die Luzerner Galerie Fischer. Am 20. August 1942 erwirbt es Bührle für 70'000 Franken. 1948 muss Bührle das Bild nach einem Raubkunst-Prozess Paul Rosenberg, jetzt in New York, zurückerstatten, kauft es aber ein paar Tage darauf bei Rosenberg für 80'000 Franken zurück.

7. Willem Kalf: «Stillleben mit Nautilusschale»

Ebenfalls um Raubkunst handelt es sich bei Willem Kalfs zauberhaftem «Stillleben mit Nautilusschale» aus der Zeit um 1660. Das Gemälde wurde 1935 in Berlin auf einer «Judenauktion» bei der Galerie Paul Graupe veräussert. Es tauchte erst 1950 an einer Auktion der Kölner Galerie Lempertz wieder auf und wurde 1955 offenbar von Kunsthändler Kauffmann, Bührles Soldatenfreund aus dem Ersten Weltkrieg, an den Zürcher Sammler verkauft. Die Herkunft dieses Bilds aus einer «Judenauktion» sollte offensichtlich gewesen sein.

8. Henri Fantin-Latour: «Selbstbildnis»

Ein Fall von widerrechtlich konfiszierten Vermögen aus dem NS-Dunstkreis ist das Schicksal des Selbstbildnisses von Henri Fantin-Latour (1861). Es gehörte seit 1923 dem japanischen Industriemagnaten Kojiro Matsukata, der neben anderen Sammlungen auch eine solche westlicher Kunst angelegt hatte. In Paris, wo Kernbestände dieser Werkgruppe aufbewahrt waren, wurde das Bild vom französischen Staat konfisziert, als Japan an der Seite Nazideutschlands in den Krieg eintrat. Im November 1947 wurde es im Auktionshaus Drouot unter der Affiche «Biens ennemis sous séquestre» versteigert und gelangte über den Pariser Galeristen und Händler Max Kaganovitch zum Händler und Sammler Germain Seligmann in New York und schliesslich 1955 zu Bührle.

9. Georges Braque: «Le Port de l’Estaque»

Noch einmal ein ganz anderer Modellfall ist «Le Port de l’Estaque» (um 1906) von Georges Braque. Dieses Paradestück des Fauvismus fiel unter die Rubrik «entartete Kunst», unter der die Nazis vorwiegend expressionistische Werke aus den deutschen Museen entfernten und im Kunsthandel versilberten.

Das von Wilhelm Uhde an den bedeutenden Sammler der Moderne, Karl Ernst Osthaus in Hagen, vermittelte Bild, das von 1922 bis 1937 im Museum Folkwang hing und dort abgehängt wurde, wurde im Berliner Schloss Schönhausen zwischengelagert, um dann 1939 in den Pariser Handel und weiter nach New York zu wandern. Bührle erstand es dort bei der Galerie M. Knoedler & Co., zusammen mit einem frühen Cézanne für 88'000 Dollar.

Im Kontext der Gurlitt-Affäre ist die Frage laut geworden, ob «entartete Kunst» nicht ebenfalls rückgabepflichtig ist beziehungsweise ob die Bundesrepublik als Nachfolgestaat von Nazideutschland wirklich noch an dessen Gesetz gebunden ist, etwa an dasjenige über die «Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst» vom 31. Mai 1938.

10. Paul Gauguin: «Idylle à Tahiti»

Die Fälle 10 bis 12 fallen vor allem auf, weil hier viele Fragen offen sind. Im Fall von «Idylle à Tahiti» von Paul Gauguin (1901) besteht in den Provenienzangaben des Internetkatalogs eine Lücke für den Zeitraum 1936 bis 1952. Also für die «schwierige», wenig idyllische Phase. Der Gauguin (ehemals Bernheim, Paris) gelangte über verschiedene Stationen 1936 zur New Yorker Newhouse Gallery und M. Knoedler & Co. Inc. Arthur Kauffmann und Fritz Nathan veräusserten es dann nach langer Sendepause 1952 in einer wohl gemeinsamen Aktion an Bührle. Leerstellen genug für Laurie Stern, die von der Stiftung Bührle bestellte Provenienzforscherin.

11. Vincent van Gogh: «Selbstbildnis»

Offene Fragen auch beim Selbstbildnis von Van Gogh aus dem Jahr 1887, das dem deutsch-jüdischen Hutfabrikanten Alexander Lewin von 1930 bis 1942, also bis zu seinem Tod in Monte Carlo, gehört hatte. Lewin, dessen Vermögen von den Nazis konfisziert wurde, emigrierte 1938 in die Schweiz. Während er seine französische Kunst mitnehmen konnte und an verschiedenen Orten deponierte, wurde zum Beispiel sein Bauernmädchen von Wilhelm Leibl für Hitlers Linzer Museumsprojekt auserkoren. Die Limbach-Kommission sah darin einen Fall von «NS-verfolgungsbedingtem Verlust» und empfahl dem Kunstmuseum Bremen die Restitution.

Nach Lewins Tod verblieben mindestens acht wichtige Bilder von 1942 bis 1945 bei seiner neuen Lebenspartnerin, Gräfin Hedwig Bopp von Oberstadt, bevor die Bilder, inklusive des Selbstbildnisses von Van Gogh, im August 1945 durch die Vermittlung von Walter Feilchenfeldt Senior in die Sammlung Bührle gelangten. Davon ging nur der Van Gogh 1960 in die Stiftung über.

Walter Feilchenfeldt junior sah sich 2008 veranlasst, der Stiftung Bührle eine Briefkopie von Lewins Tochter Alice J. Kurz zukommen zu lassen, in der sie im Januar 1948 von Hastings-on-Hudson aus Walter Feilchenfeldt senior berichtete, ihr Vater habe offenbar kein Testament hinterlassen. «Ausserdem scheint es mir, als ob die in der Liste als Schenkung an Gräfin Bopp aufgeführten Bilder bereits in ihrem Besitz sind.» Es wäre aufschlussreich, wenn man die Originaldokumente einsehen könnte.

12. Amedeo Modigliani: «Nudo sdraiato con le braccia dietro la testa»

Rätselhaft bleibt auch die Geschichte des Frauenakts von Amedeo Modigliani, «Nudo sdraiato con le braccia dietro la testa» (1916). Er gehörte um 1920 dem Schriftsteller Henri-Pierre Roché (Jules et Jim) und befindet sich 1929 bei Bernheim-Jeune in Paris. 1951 landet er via Feilchenfeldt bei Bührle. Für die Zwischenzeit ist in der von Bührle publizierten Provenienz nur der Name eines Dr. Soubies, Paris, aufgeführt. Bei diesem dürfte es sich um den Arzt Jacques Soubies handeln, der laut dem Auktionshaus Sothebys damals zu den anerkanntesten Sammlern zeitgenössischer Kunst gehörte. Er war einer der Ersten, die Mitte der 1920er-Jahre den Maler Chaïm Soutine, einen Weissrussen jüdischer Abstammung, unterstützten. Soubies verstarb 1940, seine Sammlung wurde im Dezember jenes Jahres vom Pariser Auktionshaus Drouot verkauft. In die Auktion involviert war André Schoeller, der von der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste als «beteiligte Person am NS-Kulturgutraub» bezeichnet wird.

Sollte die Stiftung Bührle, wie vertraglich vereinbart, temporär für 20 Jahre oder gar, wie versprochen, als Dauerleihgabe «für alle Ewigkeit» ins neue Haus am Zürcher Pfauen einziehen, wären ein paar Klärungen notwendig. Insbesondere müsste der Bührle-Sammlung ein Dokumentationsraum vorgespannt werden, der sich den Themen Fluchtgut und Raubkunst widmet.

* Der Autor ist Kunsthistoriker und war Vizedirektor am Zürcher Kunsthaus sowie Direktor am Museum Tinguely in Basel. Der Beitrag beruht auf dem Kapitel «Die Sammlung Bührle: Raubkunst und Fluchtgut» aus dem «Schwarzbuch Bührle. Raubkunst für das Kunsthaus Zürich?», hrsg. von Thomas Buomberger und Guido Magnaguagno (Rotpunktverlag, Zürich). Das Buch erscheint am 24. August.

In einer Stellungnahme zur Buchpublikation hat Bührle-Stiftungsdirektor Lukas Gloor in der gestrigen «Berner Zeitung» die Veröffentlichung aller auf die Sammlung Bührle bezogenen Dokumente aus den Jahren 1936–1960 auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Kunsthaus-Erweiterungsbaus in Aussicht gestellt: «Sie werden zusammengehalten, und sie werden als Einheit veröffentlicht.» Gloor sagte auch zu, dass die Geschichte des Sammlers und der Sammlung Bührle Gegenstand einer Präsentation in Verbindung mit der Ausstellung im Erweiterungsbau sein werde. Sie soll sich an der Dokumentation orientieren, die 2010 Bestandteil der Bührle-Ausstellung im Kunsthaus war.


http://www.tagesanzeiger.ch/kultur/kunst/Altlasten-im-Neubau/story/18821974
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