News:

Ulmer Museum will Raubkunst zurückgeben - Restitution by the Ulm Museum

1998
1970
1945
Augsburger Allgemeine 25 June 2015

Von Marcus Golling

Das aus einer jüdischen Sammlung stammende Ensemble „Hahn und Henne“ geht an die rechtmäßigen Erben. Eine anderes Exponat soll hingegen im Haus bleiben.
 


Müssen gehen: die Figuren „Hahn und Henne“. Foto: Stadtarchiv/Ulmer Museum

Noch vor knapp zwei Jahren schmückten die beiden Figuren den Katalog zur Goldschmiede-Ausstellung „Goldene Zeiten“. Nun wird das Ensemble „Hahn und Henne“ das Ulmer Museum wohl verlassen. Am Freitag, 25. Juni, entscheidet der Kulturausschuss des Ulmer Gemeinderats darüber, ob die beiden Vögel aus vergoldetem Silber an die rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden. Eine Zustimmung gilt als sicher.

„Hahn und Henne“ stammen, genauso wie ein sogenanntes Trinkschiff aus dem 17. Jahrhundert, aus dem Besitz des jüdischen Sammlerehepaars Lazarus und Emma Budge. Die drei Stücke wurden nach dem Tod der Frau 1937 in Berlin versteigert, der Erlös aber nicht an die Erben ausbezahlt. Während das Trinkschiff bei der Auktion vom Ulmer Museum für 400 Reichsmark plus Aufgeld erworben wurde, kaufte das Haus die beiden Vögel erst 1980 für rund 90000 Mark im Pariser Kunsthandel.

Dass es sich bei den Exponaten um Raubkunst handelt, war dem Museum nach Angaben seiner Leiterin Gabriele Holthuis bis vor kurzem nicht klar. Erst im Juli vergangenen Jahres meldete sich in dieser Sache eine Berliner Anwaltskanzlei im Auftrag der Erbengemeinschaft Budge. Diese machte Holthuis zufolge zunächst zwar keine Rechtsansprüche geltend, die Rückgabe sei aber eine moralische Frage. „Wir sind der Washingtoner Erklärung verpflichtet“, sagt die Direktorin. Diese regelt den Umgang mit sogenannter Raubkunst. Und als solche hätten sich alle drei Stücke zweifelsfrei herausgestellt. Zudem habe der damalige Oberbürgermeister Theodor Pfizer bereits 1948 ein 1943 erworbenes Gemälde aus vormals jüdischem Besitz den rechtmäßigen Eigentümern zurückgab. „Das sind Gepflogenheiten der Stadt Ulm“, lobt Holthuis. Deswegen verbitte es sich ihrer Meinung nach auch, in so einem Fall zu feilschen.

„Hahn und Henne“ sollen nun an die Erben gehen – ohne finanzielle Gegenleistung. Der Verlust des Ensembles, das zu den Lieblingsstücken der zuständigen Kuratorin Eva Leistenschneider gehört, ist zwar schmerzhaft, aber zu verkraften. Denn nach dem Kontakt mit den Budge-Anwälten haben Recherchen ergeben, dass „Hahn und Henne“ unter Umständen nicht, wie bislang angenommen, aus dem 17. Jahrhundert, sondern aus dem 19. Jahrhundert stammen – also eventuell eine Nachbildung sind. Deshalb ist ihr Wert schwer zu beziffern.

Bei dem Trinkschiff gibt es solche Zweifel nicht: Es ist ein Werk von Hans Ludwig Kienlin dem Älteren und entstand um 1650. „Ein wichtiges und exotisches Exponat“, findet Direktorin Holthuis. Deswegen soll es auch in Ulm bleiben. Wenn der Kulturausschuss am Freitag zusammentritt, wird er im nichtöffentlichen Teil auch über den Kauf der Arbeit entscheiden. Der vorverhandelte Preis liegt nach NUZ-Informationen im höheren fünfstelligen Bereich. Die Museumsleiterin ist dankbar, dass die Stadt überhaupt die Gelegenheit bekommt, das Stück rechtmäßig zu erwerben: Die Erben hätten es in eine Auktion geben können. Holthuis: „Das ist ein großes Entgegenkommen.“



http://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Ulmer-Museum-will-Raubkunst-zurueckgeben-id34552167.html?view=print
© website copyright Central Registry 2024