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„Knackpunkte“ bei Klimt-Fries - "Sticking points" in Klimt frieze

1998
1970
1945
Tiroler Tageszeitung 5 December 2014

Der Restitutionsbeirat vertagte, eine Entscheidung fällt frühestens im März.


Wien – Der Kunstrückgabebeirat hat in seiner gestrigen Sitzung zum „Beethovenfries“ von Gustav Klimt keine Empfehlung abgegeben, sondern seine Entscheidung vertagt. Die nächste Sitzung wird Anfang März 2015 stattfinden.

Es könne sein, dass man dann zu einem Ergebnis kommen werde, es könne aber auch sein, dass erst in der Juni-­Sitzung entschieden werde, sagte Eva Blimlinger, Rektorin der Akademie der bildenden Künste Wien und wissenschaftliche Koordinatorin der Kommission für Provenienzforschung, am Donnerstag. Es handle sich um ein sehr umfassendes Dossier und einen außergewöhnlichen Fall, bei dem man in der heutigen Sitzung erst jene „Knackpunkte“ herausgearbeitet habe, deren Beurteilung laut Kunstrückgabegesetz entscheidend seien. Das im Dossier enthaltene Material sei jedoch ausreichend, zusätzliche Recherchen müssten nicht angestellt werden.

Das 1902 entstandene Beethovenfries ist seit 1986 (wieder) in der Secession untergebracht und gehört zur Sammlung des Belvedere. Der ursprüngliche Besitzer, Kunstsammler Erich Lederer, war von den Nationalsozialisten enteignet worden. Das Kunstwerk war nach dem Krieg zwar formell zurückgegeben, aber mit einem Ausfuhrverbot belegt worden. Es wurde 1972 um 15 Millionen Schilling von der Republik gekauft. Erben der Familie Lederer haben im Vorjahr die Rückgabe beantragt. Ausschlaggebend ist laut novelliertem Kunstrückgabegesetz der „enge Zusammenhang“ zwischen dem Ausfuhrverfahren und dem Ankauf durch die Republik. Im Falle einer Rückgabe wäre die Ankaufsumme valorisiert zurückzuerstatten.

„Völlig unstrittig ist die Tatsache, dass der Verkauf des Beethovenfrieses an die Republik Österreich unter dem Eindruck des Ausfuhrverbots zustande gekommen ist. Das Ausfuhrverbot war aufrecht bis zum Ankauf durch die Republik“, hielt am Donnerstag der Schweizer Rechtsanwalt Marc Weber, der einen Teil der Erbengemeinschaft vertritt, in einer Presseerklärung fest. „Erich Lederer hat 28 Jahre lang um die Aufhebung des Ausfuhrverbots gekämpft, letztendlich aber resigniert und den Fries an den einzig möglichen Käufer, die Republik Österreich, verkauft.“ Der Verkauf wäre „ohne das verhängte und nie aufgehobene Ausfuhrverbot in der Form nie zustande gekommen“. (APA)

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