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Mögliche Erben erheben im Fall Gurlitt Vorwürfe gegen Taskforce und Behörden - Possible Heirs in Gurlitt Case Raise Accusations Against Task Force and Authorities

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Focus Magazin 2 November 2014

München. Ein Jahr nach dem Bekanntwerden des Schwabinger Kunstschatzes von Cornelius Gurlitt erheben Vertreter möglicher Erben massive Vorwürfe gegen deutsche Behörden. Die Dresdner Anwältin Sabine Rudolph, die Nachkommen des jüdischen Sammlers Fritz Glaser vertritt, nannte die Arbeit der Gurlitt-Taskforce im Nachrichtenmagazin FOCUS „desaströs“. Bis heute verweigere die Taskforce ihr wichtige Unterlagen, etwa Gurlitts Geschäftsbücher. Nicht einmal Aufnahmen von den Rückseiten der Werke habe man ihr überlassen. „Dabei hat Glaser alle seine Bilder von Hand nummeriert. Man könnte zumindest die Handschriften vergleichen“, so Rudolph. 13 Werke aus der Sammlung Gurlitts gehörten früher wahrscheinlich Fritz Glaser.

Der New Yorker David Toren, der Anspruch auf Rückgabe des Max-Liebermann-Gemäldes „Zwei Reiter am Strand“ hat, reichte nach FOCUS-Informationen bereits zum zweiten Mal Klage in den USA gegen die Bundesrepublik und den Freistaat Bayern ein. Obwohl die Taskforce seinen Anspruch anerkannt habe, werde bis heute die Herausgabe des Bildes verweigert, heißt es in der Klageschrift. Eine erste Klage Torens haben Deutschland und Bayern vor wenigen Wochen als unbegründet zurückgewiesen.

Die Leiterin der Taskforce, Ingeborg Berggreen-Merkel, verteidigte in FOCUS die Arbeit der Kunstexperten: Bislang habe man ein Drittel des gesamten Kunstfundes „in Bezug auf Raubkunstverdacht bearbeitet“. Die Task Force habe „einzelne Werke untersucht und auch hier bereits große Fortschritte gemacht“, sagte Berggreen-Merkel. „Die Schnelligkeit darf nicht zu Lasten der Gründlichkeit gehen. Die Taskforce darf bei der Bewertung der Quellen keine Fehler machen, wenn sie nicht das  Vertrauen in die Qualität ihrer Arbeit verlieren will.“

Sollte das Kunstmuseum Bern, das Gurlitt in seinem Testament als Erben eingesetzt hat, die Erbschaft annehmen, steht nach FOCUS-Informationen einem Übersiedeln der Sammlung in die Schweiz nichts mehr im Weg. Eine Sprecherin des zuständigen Münchner Amtsgerichts teilte FOCUS mit, bislang habe sich kein Verwandter Gurlitts gefunden, der das Testament anfechte. Auch Gurlitts Nachlassverwalter Stephan Brock sagte, bei ihm hätten sich noch keine Anspruchsteller gemeldet. Cousinen und Cousins väterlicherseits kämen als nächste Erben in Frage, so Brock.

Durch einen FOCUS-Bericht war am 3. November 2013 der spektakulären Kunstfund in der Schwabinger Wohnung des inzwischen verstorbenen Cornelius Gurlitt öffentlich geworden.



http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-45-2014-moegliche-erben-erheben-im-fall-gurlitt-vorwuerfe-gegen-taskforce-und-behoerden_id_4243088.html
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