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Eine einzigartige Chance - A Unique Opportunity

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Der Bund 17 October 2014
Von Alexander Sury

«Klarheit schaffen und ein Zeichen gegen Intransparenz setzen»: Markus H. Stötzel, Rechtsanwalt und Raubkunst-Experte, sieht das Kunstmuseum Bern in der Verantwortung, sollte es das Gurlitt-Erbe tatsächlich annehmen.


«Bern und Deutschland profitieren von einer solchen Vereinbarung», sagt Markus H. Stötzel.

Herr Stötzel, gehen wir mal davon aus, dass die am vergangenen Wochenende in der «SonntagsZeitung» gemeldete Annahme des Gurlitt-Erbes zutrifft. Was halten Sie davon?

Mich überrascht die Entscheidung des Kunstmuseums nicht, weil beide Seiten – Bern und Deutschland – von einer solchen Vereinbarung profitieren würden. Der Fall ist zum Politikum und zum Symbol für die Frage des deutschen, aber auch des internationalen Umgangs heute mit Raubgut geworden.

Das Kunstmuseum Bern fürchtete sich offenbar vor Sammelklagen und Prozessen und suchte eine Lösung, welche die finanziellen Risiken minimierte. Die Herkunftsforschung bleibt nun in Deutschland, Bern bekommt nach und nach alle unbedenklichen Bilder. Werke der sogenannten entarteten Kunst sollen als Dauerleihgabe an die entsprechenden Museen zurückgehen. Ich glaube, dass man in Deutschland aus dem politischen Flurschaden, den man beim fragwürdigen Umgang mit dem Sammler Cornelius Gurlitt und seinem Erbe anrichtete, gewisse Lehren gezogen hat. Die jetzt anscheinend gefundene Vereinbarung bietet Vorteile für beide Seiten: Bern kann eine Sammlung antreten, die auf Herz und Nieren überprüft wird, zudem wird die Forschung in Deutschland betrieben und kostet das Kunstmuseum Bern keinen Rappen.

Man überlässt die ganze Herkunftsforschung Deutschland. Ist das nicht etwas kleinmütig?

Kritiker fordern, dass auch Bern als Erbe sich bei der Provenienzforschung aktiv einbringen und profilieren müsste. Die Leiterin der Taskforce, Frau Berggreen-Merkel, hat jüngst nochmals unterstrichen, dass es ein Desaster wäre, wenn Bern das Erbe ausschlagen und die Sammlung in irgendeiner Form auf entferntere Familienmitglieder übergehen würde. Damit sind wir bei den Interessen der deutschen Seite: Deutschland braucht die Sammlung Gurlitt, um gegenüber der Weltöffentlichkeit zu demonstrieren, dass man auf dem Weg ist, mithilfe der sogenannten Taskforce Schwabinger Kunstfund das «Richtige» zu tun. Vor diesem Hintergrund spielt die Kostenfrage eine zweitrangige Rolle. Im Gegenzug dürfte das Kunstmuseum Bern sich dazu verpflichtet haben, in den Fällen von nachweisbarer Raubkunst die Bilder den ­Erben der ursprünglichen Eigentümer zurück­zugeben.

Diese Taskforce arbeitet, zumindest aus der Perspektive der Öffentlichkeit, ziemlich langsam. Bis jetzt sind zwei Fälle von Raubkunst bekannt. Die Leiterin sagt dennoch, die Arbeiten sollten bis Ende 2014 im Wesentlichen abgeschlossen sein. Ist das realistisch?

Das wird man sehen. Man muss sich aber im Klaren sein, dass diese Taskforce in erster Linie ein politisches Gremium ist. Dass sie dabei auch seriöse Provenienzforschung betreibt, ist unbestritten. Das Problem liegt aber anderswo: Es gibt viele Leute, darunter auch ich als Vertreter von Restitutionsantragstellern, die mit Fragen an die Taskforce gelangt sind. Diese Fragen betreffen auch die Dokumentation, also die Gurlitt-Papiere. Das sind Geschäftsbücher, persönliche Aufzeichnungen und Korrespondenzen des Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt, die bis in die Vorkriegszeit zurückreichen und die im Frühjahr 2012 von der Augsburger Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurden.

Dann sind sie einer dieser rund 300 Antragsteller?

Ja, und ich finde es im höchsten Masse bedenklich, wie man in Deutschland unter Berufung auf die Gesetzeslage den ­Zugang zu diesen Papieren blockiert. Die deutschen Behörden verfügen bereits seit gut zweieinhalb Jahren über Informationen daraus, die auch für andere Raubkunstfälle von grosser Bedeutung sind, die aber bis heute nicht transparent gemacht wurden und die man mit Hinweis auf angeblich schutzwürdige Interessen und auf die Alleinzuständigkeit des Erben – also Bern – weiterhin der Öffentlichkeit vorenthält. Das Kunstmuseum kann und sollte hier Klarheit schaffen und ein Zeichen gegen Intransparenz setzen.

Der Fall Gurlitt hat in Deutschland dazu geführt, dass ein verbindliches Kunstrückgabegesetz gefordert wird. Der bayrische Justizminister präsentierte den Vorschlag, wonach Private sich nicht mehr auf Verjährung berufen können, wenn Kunstkäufe bösgläubig geschlossen wurden. Was ist Ihre Position?

Ich gehöre bekanntlich zu denen, die fordern, dass wir in Deutschland den gesamten Bereich der NS-Raubkunst und Restitution neu ordnen und auf eine gesetzliche und von den Gerichten überprüfbare Grundlage stellen müssen. Das ist längst überfällig. Und das ist, nach dem Vorbild der früheren Rückerstattungsgesetze der alten Bundesrepublik, auch umsetzbar. Das ist man den NS-Opfern und ihren Famil­ien ganz einfach schuldig.

Es geht auch anders: Österreich hat im Vergleich ein geradezu vorbildliches Kunstrückgabegesetz.

Ja, man hat sich dort schon vor Jahren über ein Gesetz verständigt mit einem klar reglementierten und transparenten Verfahren. Es findet dort auch eine intensive, staatlich finanzierte Provenienzforschung statt, welche diesen Namen verdient. Und es gibt ein Gremium, das verbindliche Entscheidungen trifft und damit für ein Mass an Rechtssicherheit sorgt, das wir derzeit weder in Deutschland noch in der Schweiz haben. Was in Deutschland seit Gurlitt bisher in Gang gekom­men ist, muss man als politischen Aktionismus bezeichnen. Es fehlt leider an dem parteienübergreifenden Willen, reinen Tisch zu machen und eine faire und gerechte Überprüfung von Restitu­tionsgesuchen zu ermöglichen. Der Fall Gurlitt ist deswegen für Deutschland eine vertane Chance.

Stichwort Verbindlichkeit: Welche Verantwortung hat das Kunst­museum Bern mit der Annahme des Gurlitt-Erbes?

Das Kunstmuseum Bern ist mit der Annahme dieses Erbes in der Verantwortung für die Sammlung Gurlitt und damit meiner Meinung nach auch in der Pflicht, den Anspruchstellern Einblick in die Gurlitt-Papiere zu gestatten. Das Kunstmuseum wäre gut beraten, wenn es ­bereits am 26. November ein klares Bekennt­nis auch dazu ablegen würde. Damit würde man zudem eine der Kernbotschaften des Washingtoner Abkommens erfüllen: Transparenz im Umgang mit NS-Raubgutforschung

Sehen Sie Anzeichen dafür, dass das Gurlitt-Erbe auch in der Schweiz zu verstärkten Bemühungen führt, das Kapitel Raubkunst kritischer zu durchleuchten?

Es ist ein offenes Geheimnis, dass sich auch in Schweizer Sammlungen immer noch gewisse Raubkunst-Bestände befinden, und die Kritik an mangelndem Aufklärungswillen Schweizer Einrichtungen besteht zu Recht. Das Kunstmuseum hat mit der Annahme des Gurlitt-Erbes jetzt die einzigartige Chance, für die Schweiz eine Vorbildfunktion zu übernehmen: Die Sammlung Gurlitt könnte als Impulsgeber dazu dienen, sich auch in der Schweiz endlich ernsthaft mit den eigenen Beständen zu beschäftigen.

Der Bundesrat hat kürzlich vor dem Hintergrund des Gurlitt-Falls eine Motion von SP-Nationalrat Alexander Tschäppät zurückgewiesen, der eine neue gesetzliche Grundlage zur Unterstützung der Provenienzforschung forderte . . .

. . . das überrascht mich nicht. Das entspricht der bisherigen Praxis in der Schweiz in Bezug auf die Raubkunst, steht aber nicht in Einklang mit der Washingtoner Erklärung, die doch auch die Schweiz mit unterzeichnet hat. Ich bin jedoch überzeugt, dass man früher oder später diese ignorante Haltung wird aufgeben und korrigieren müssen. Das gilt übrigens nicht nur für die Museen, sondern zunehmend auch für den Kunsthandel. Prob­lem­behaftete Werke, die auf dem Kunstmarkt auftauchen, gelten heute als kaum mehr verkäuflich.

Das Thema Raubkunst wird also auf der Agenda bleiben?

Ja, man wird auch in der Schweiz und andern­orts nicht umhinkommen, sich inten­siver als bisher damit zu beschäftigen. Andernfalls droht möglicherweise – die Vergangenheit lehrt dies – eine verschärfte Form der Auseinandersetzung, wie im Falle der Sammelklagen in Bezug auf die sogenannten nachrichtenlosen Konten der Schweizer Banken in den frühen 1990er-Jahren geschehen. Zwar fokussiert man sehr stark auf den Umgang Deutschlands mit Raubkunst, was einerseits richtig ist, weil Deutschland in einer besonderen Verantwortung steht für das, was während des Dritten Reichs passierte. Andererseits sind Raubkunst und Restitution ein internationales Problem. Man hat sich mit der Washingtoner Erklärung 1998 dazu verpflichtet, das ethisch-moralisch «Richtige» zu tun und auch im Falle gestohlener oder auch zwangs- und notverkaufter Kunst späte Gerechtigkeit gegenüber den NS-Opfern walten zu lassen. Viele warten jedoch bis heute vergeblich darauf, dass diese Prinzipien endlich verbindlich umgesetzt werden. Aber vielleicht wird man in zehn Jahren ja sagen können: Der Fall Gurlitt war Auslöser und Katalysator für einen neuen und gerechten Umgang mit der NS-Raubkunst.

 

http://www.derbund.ch/kultur/kunst/Eine-einzigartige-Chance/story/18661583
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