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Wem gehören diese Bilder? - Who owns these paintings?

1998
1970
1945
Bild 28 May 2014
Von Nikolaus Harbusch

Ein Gemälde. 1905 erschaffen. 1,45 Meter hoch, 2,65 Meter lang. Es zeigt: Reichskanzler Fürst Bernhard von Bülow (1849 bis 1929) spricht von der Regierungsbank zu den Reichstagsabgeordneten. Es ist eines der wertvollsten Ölgemälde in der Kunstsammlung des Deutschen Bundestags. Und dieses BILD, das steht fest, raubten die Nazis während der Kriegsjahre den rechtmäßigen Eigentümern. Jetzt endlich will der Bundestag mit den Erben reden.

Im April lieferte der Bundestag einen Zwischenbericht zur Suche nach Nazi-Raubkunst im Bundestag. BILD hatte bereits im Dezember 2013 zwei Fälle von Raubkunst in der Sammlung des Bundestages enthüllt.

Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, hatte daraufhin bei BILD vollständige Transparenz gefordert. Jetzt sagt er über den Zwischenbericht:

„Es ist gut, dass der Deutsche Bundestag mit dem aktuellen Zwischenstand die notwendige Transparenz herstellt. Offenbar sind in der Kunstsammlung des Bundestags zumindest zwei Bilder als „Raubkunst“ einzustufen. Es ist richtig, dass nun versucht wird, hier eine faire und gerechte Lösung zu erreichen. Dazu hat sich die Bundesrepublik schließlich ja auch im Washingtoner Abkommen verpflichtet.“


Dieter Graumann, der Vorsitzende des Zentralrats der Juden

Was sagt der Zwischenbericht des Bundestags zu Nazi-Raubkunst?

• Die Kunstsammlung des Deutschen Bundestages umfasst etwa 4000 Kunstwerke. Von diesen sind bisher 638 vor 1945 entstanden.

• Bei 85 Werken sind die Informationen lückenhaft und der Raubkunstverdacht kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden.

• Bei zwei Werken (Lovis Corinth, Straße in Königsberg, 1918) und Georg Waltenberger (Kanzler Bülow spricht im Deutschen Reichstag, 1905) gibt es Hinweise auf verfolgte Vorbesitzer. Hier will der Bundestag die Werke in ein amtliches Raubkunst-Verzeichnis eintragen lassen.


„Straße in Königsberg“, Kreidelithographie von Lovis Corinth aus dem Jahr 1918

• Die Prüfung von 215 Werken wurde noch nicht begonnen.

• Die Herkunft von 338 Kunstwerken ist geklärt – keine Raubkunst.

• Bei 150 Kunstwerken konnte der Bundestag noch nicht herausfinden, ob die Werke vor oder nach Ende des Zweiten Weltkriegs geschafften wurden.


„Kanzler Bülow spricht im Deutschen Reichstag“, 1905 von Georg Waltenberger in Öl gemalt

Demnach stehen noch 365 Prüfungen aus.

Dieter Graumann: „Der Bundestag muss die recht zahlreichen noch offenen Fälle nun sehr zügig klären!“

Im Dezember hatte der Bundestag noch die Hoffnung geäußert, die laufenden Untersuchungen bis März/April abgeschlossen zu haben. Fehlanzeige!

1998 wurde das Washingtoner Abkommen unterzeichnet. Darin hat sich Deutschland verpflichtet, staatliche Gemälde auf Raubkunst zu durchsuchen. 16 Jahre später ist das Ende der Suche noch immer nicht absehbar.


„Bismarck mit dem Schlapphut“, 1896 von Franz von Lenbach gemalt. Dieses Raubkunst-Portrait kaufte der Bundestag 1964 und erstattete es 2009 an die Erben

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http://www.bild.de/news/inland/kunst/wem-gehoeren-diese-bilder-35831564.bild.html
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