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Gurlitt: Beschwerde gegen Staatsanwaltschaft - Gurlitt: Complaint against the prosecutor

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TZ Online 21 April 2014
Von M. Bieber


Einige Werke aus Gurlitts Kunstsammlung

München - Die Anwälte von Cornelius Gurlitt haben Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg eingereicht. Sie beschreibt, warum die Beschlagnahmung sämtlicher 1280 Kunstwerke aus Gurlitts Schwabinger Wohnung nicht rechtens war.

Mit Empörung hat die Welt auf das Vorgehen der Augsburger Staatsanwaltschaft im Fall Gurlitt reagiert: Verheimlichung, Verschleppung, Verständnislosigkeit gegenüber möglichen Erben etlicher Bilder, die Cornelius Gurlitt von seinem Vater geerbt hat und die unter Nazi-Raubkunstverdacht stehen.

Doch das ist nur die eine Seite des scheußlichen Bildes der befassten Juristen unter dem Leitenden Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz. Der tz liegt die Beschwerde der Gurlitt-Anwälte vor: Sie beschreibt, warum die Beschlagnahmung sämtlicher 1280 Kunstwerke plus 86 weiterer Gegenstände aus Gurlitts Schwabinger Wohnung nicht rechtens war. Auch wenn Gurlitt mittlerweile die Bilder offiziell wiederhat – die Argumente seiner Anwälte sind es wert, aufgelistet zu werden. Die Ermittlungen wegen möglicher Steuerhinterziehung laufen weiterhin.

Recht und Moral

„Das Strafverfahren ist nicht der richtige Ort für moralische Kategorien.“ Hintergrund: Verschiedene Politiker und Organe (die damalige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sowie der Zentralrat der Juden) brachten Gurlitts moralische Verantwortung ins Spiel. „Dabei wird auch auf die Ermittlungsbehörden – auch von internationaler Seite – erheblicher Druck ausgeübt, die Bilder nicht an den Beschuldigten weiterzugeben.“

Tatvorwürfe reichen nicht

Für eine Durchsuchung und Beschlagnahmung braucht es einen konkreten Tatvorwurf. Doch der sei ausgeblieben. So konnten die Behörden ihren Tatvorwurf der Steuerhinterziehung nicht konkretisieren, und zudem werden „überhaupt keine Tatsachen für den Verdacht genannt, Herr Gurlitt habe Gegenstände eingeführt“. Hintergrund: Gurlitt wurde im Zug von Zürich nach München mit 9000 Euro Bargeld kontrolliert. Der Betrag stammte vom Verkauf von Bildern an das Auktionshaus Kornfeld in Bern, wie Gurlitt bestätigte. So kam der Stein ins Rollen. Auch könne „eine wie auch immer geartete zeitliche Eingrenzung des Tatvorwurfs“ nicht gegeben werden. Konsequenz: Gurlitt konnte nicht wissen, was ihm konkret vorgeworfen wird. So wurde ihm „auch die Möglichkeit genommen, sich angemessen zu verteidigen“.

Unzulässige Durchsuchung

„Es müssen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine bestimmte Straftat bereits begangen und nicht nur straflos vorbereitet ist“, so die Verteidigung. „Bloße Vermutungen und vage Hinweise auf das Vorliegen einer Straftat genügen nicht, um eine Durchsuchung bzw. Beschlagnahmung zu rechtfertigen. (…)“ „Anhaltspunkte dafür, Herr Gurlitt habe Kunstgegenstände aus der Schweiz nach Deutschland eingeführt, bestanden (…) überhaupt nicht – noch nicht einmal vage Anhaltspunkte“, so Gurlitts Juristen. „Eine Durchsuchung zur bloßen Ausforschung ist somit rechtswidrig.“

Fehlende Beweiskraft

„Das bloße Vorhandensein der Kunstgegenstände in einer Wohnung in München lässt noch keine Rückschlüsse darauf zu, wie diese dorthin gelangt sind.“

Keine Verhältnismäßigkeit

„Die Beschlagnahme muss in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen und für die Ermittlungen notwendig sein.“

Bücher über die Raubkunst

Die Bilder sind unter uns: Stefan Koldehoff sieht Galeristen und Kunsthandel an der systematischen Ausplünderung der Juden beteiligt. Sie hätten die NS-Elite mit Kunstgegenständen versorgt und nach 1939 einen schwunghaften Handel mit privaten Sammlern betrieben (Galiani, 327 S., 14,99 Euro).

Verlorene Bilder, verlorene Leben: „Am Fall Gurlitt überrascht nur seine Dimension“, schreiben Melissa Müller und Monika Tatzkow. „Ansonsten ist er beispielhaft für das Unrecht.“ Bei Raubkunst würden mögliche Vorbesitzer „bewusst ausgeblendet“ (Sandmann, 272 S., 39,95 Euro).


http://www.tz.de/muenchen/stadt/schwabing-freimann-ort43408/gurlitt-beschwerde-gegen-staatsanwaltschaft-augsburg-3496671.html
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