In ihrem Feuilleton befragt die SZ (Heribert Prantl) den Augsburger Leitenden Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz zu den von ihm geleiteten Ermittlungen. Diese führe die Anklagebehörde "mit allergrößter Sorgfalt" und im Bewusstsein der moralischen Dimension. Raubkunst werde dem Beschuldigten Gurlitt nicht zurückgegeben. Auch die umstrittene Eigentumssituation vieler Bilder sei "lösbar": Raubkunstgeschäfte im Dritten Reich seien von Anfang an nichtig gewesen, ein wirksamer Eigentumserwerb daher auch nicht über eine Erbschaft oder eine Ersitzung möglich.
http://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-22-11-2013-experten-zu-gurlitt-enbw-gutachten-tod-praktikant-investmentbank/?googlenews=1&cHash=9cc6a067f06bd4303a66b51138ff46bd