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Gurlitt-Datenbank Der Präzedenzfall - Gurlitt database: The Precedent

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Frankfurter Allgemeine 15 November 2013
von Julia Voss

Mit Cornelius Gurlitt ist ein Präzedenzfall geschaffen worden: Offenbar wird von Privatpersonen, die im Besitz von Raubkunst sind, mehr Transparenz gefordert als von öffentlichen Institutionen.

Die Maßnahme, die jetzt vom Bund und dem Land Bayern ergriffen worden ist, könnte eine Ideallösung sein. Die Betonung liegt auf „könnte“. Wie am Montagabend bekannt wurde, wird jetzt eine „Taskforce mit Expertinnen und Experten“ gebildet, aus mindestens sechs Personen. Sie sollen den Schwabinger Kunstfund aufklären, also die Herkunft der etwa 1400 Werke, die aus dem Besitz von Cornelius Gurlitt im Frühjahr 2012 von der Augsburger Staatsanwaltschaft sichergestellt wurden: 590 Bilder müssten daraufhin geprüft werden, ob sie Raubkunst seien. Das war längst überfällig, und niemand könnte etwas dagegen haben. Damit aber nicht genug. Zusätzlich wurden nun 25 Bilder in die öffentlich zugängliche Datenbank „Lostart“ eingestellt, bei denen der begründete Verdacht auf NS-verfolgungsbedingten Entzug besteht, darunter Werke von Chagall, Dix, Matisse, Liebermann, Rodin, Daumier und Spitzweg; einige davon sind bereits bekannt.

Auch das klingt zunächst gut. „Transparenz“ wurde von Westerwelle verlangt, die Werke zu veröffentlichen fordern auch Vertreter der Jewish Claims Conference und des Jüdische Weltkongresses. Aber ist es wirklich der richtige Schritt, verdächtige Werke der Sammlung auf diese Art zu veröffentlichen? Es ist eine hervorragende Lösung, sollte es den Behörden gelungen sein, mit Cornelius Gurlitt Kontakt aufzunehmen, um die Maßnahme mit ihm abzusprechen. Auf Anfrage dieser Zeitung erklärt das Bundeskulturministerium, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg dafür zuständig sei und man „zwingend davon ausgehen“ könne, dass „das Verfahren rechtlich abgesichert“ sei. Wie diese „rechtliche Absicherung“ aussieht, ist weiter unbekannt.

Zeit gewonnen

Mit Cornelius Gurlitt ist schon jetzt ein Präzedenzfall geschaffen worden: Er bedeutet, dass von Privatpersonen, die im Besitz von Raubkunst sind, mehr Transparenz gefordert wird als von öffentlichen Institutionen. Das sollte zu denken geben. Was von dem Privatmann Cornelius Gurlitt derzeit verlangt wird, erfüllen zahlreiche deutsche Museen noch immer nicht. „Bei Kunst“, kritisiert die Berliner Rechtsanwältin Imke Gielen, „die möglicherweise wegen NS-Verfolgung verlorenging, sind Museen selbst oft zurückhaltend damit, von sich aus an die Öffentlichkeit zu gehen.“ Das heißt: Auch Museen wissen von Werken in ihren Depots, die im Verdacht stehen, Raubkunst aus jüdischem Besitz zu sein. Sie weigern sich, diese Bestände in die Lostart-Datenbank einzustellen. Sie, die öffentlichen Institutionen, tun genau das nicht, was von Gurlitt, dem Privatmann, gefordert wird.

Wohin bringt also der Fall Gurlitt die Diskussion um die Raubkunst? Die Frage von Restitutionen aus dem Münchner Fund ist weiterhin vollkommen offen. Erben oder ihre Vertreter müssen sich, wenn sie ein Werk in der Datenbank identifizieren, bei der Augsburger Staatsanwaltschaft melden. Über Restitutionen kann die Staatsanwaltschaft jedoch gar nicht entscheiden. Mit dem Einstellen in die Datenbank wurde also erst einmal nur Zeit gewonnen - Zeit, um eine Lösung zu finden.

Raubkunst, das ist keine Frage, ist ein Unrecht. An diesem Unrecht hatten Bund und Länder allerdings Jahrzehnte teil, weil man hierzulande Verjährungsfristen nicht verlängerte, vollkommen unzureichende Einrichtungen wie die „Limbach-Kommission“ ins Leben rief oder die Museen bis heute nicht zur Veröffentlichung von belasteten Beständen verpflichtet hat. Für dieses Versäumnis soll nun Cornelius Gurlitt einstehen. Das ist die unheimliche Seite dieses Präzedenzfalls.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunstmarkt/gurlitt-datenbank-der-praezedenzfall-12661387.html
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