Das Schicksal der Petter-Aquarelle war bereits 1999 dem Beirat vorgelegen, die damaligen Unterlagen genügten allerdings nicht, um die Widmung der Werke an die Albertina im Jahr 1950 in Zusammenhang mit einem Ausfuhrverbotsverfahren zu stellen, „durch ein nun vorliegendes Schreiben und neue Recherchen“ war dies jetzt allerdings möglich, wie es in einer Aussendung heißt. Die Aquarelle kamen im Gegenzug für eine Ausfuhrbewilligung für die restliche Kunstsammlung in die Albertina.
Das Selbstbildnis Rudolf von Alts gehörte ebenso wie die vier Kunsthandwerks-Stücke aus dem MAK zur Kunstsammlung David Goldmanns. 1948 war unter dem Druck des Ausfuhrverbotsgesetztes ein Tausch zustande gekommen, bei dem Objekte aus MAK und Albertina gegen diese damals bereits zurückgegebenen Werke ausgewechselt wurden. Nun wurde die Rückgabe beschlossen - allerdings unter der Bedingung, dass die Erben auch die damals eingetauschten Objekte zurückgeben.
Nicht empfohlen hat der Beirat die Rückgabe von Werken aus der Sammlung von Oscar Bondy, die durch das Kunsthistorische Museum von dessen Witwe nach dem Krieg erworben wurden. Die damals zurückgegebene Sammlung war zwar mehrmals Gegenstand von Bewilligungen nach dem Ausfuhrverbotsgesetz, „der Beirat sah jedoch keinen Zusammenhang zwischen diesen Verfahren des Bundesdenkmalamtes und den Erwerbungen des Kunsthistorischen Museums“. (APA)