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Die Bilder sind unter uns

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Die Zeit 8 December 2011
By Stefan Koldehoff

Wie können Auktionshäuser sich und die Sammler vor NS-Raubkunst schützen?

 

Kunst zu versteigern, die jüdischen Sammlern von den Nazis geraubt oder abgepresst wurde – das kann sich heute kein Auktionshaus mehr leisten. Spätestens seit der Debatte um die Restitution der Straßenszene von Ernst Ludwig Kirchner ist man auch in den deutschen Auktionshäusern vorsichtiger geworden. Bei Villa Grisebach in Berlin und beim Kunsthaus Lempertz in Köln schreibt man deshalb eine Selbstverpflichtung und Warnung in die Kataloge: »Die Villa Grisebach ist Partner des Art Loss Register. Sämtliche Kunstwerke in unseren Katalogen, sofern sie eindeutig identifizierbar sind und einen Schätzwert ab 2.500 Euro haben, werden von dem Art Loss Register individuell geprüft.« Fast wortidentisch findet sich dieser Satz auch im Katalog von Lempertz für die Auktionen dieser Woche in Köln. Das Art Loss Register (ALR), ein von Kunsthandel und Versicherungswirtschaft finanziertes Privatunternehmen mit Hauptsitz in London, bietet seinen Partnern die Suche nach solchen Werken an, die eigentlich nicht verkauft werden dürften: gestohlene Gemälde etwa. Oder eben nach Werken, von denen sich ihre ursprünglichen Besitzer unter dem Druck der NS-Diktatur trennen mussten. Die Suche nach von den Nazis geraubter Kunst hat sich nach Angaben des ALR in den vergangenen Jahren zu einem Schwerpunkt entwickelt.

Und trotzdem haben auch in diesem Herbst wieder mindestens vier Kunstwerke in deutsche Auktionskataloge gefunden, deren Herkunft Fragen aufwirft. Erst die Hamburger Kunsthalle machte Grisebach in Berlin auf die ungeklärte Herkunft eines Bildes der schon 1933 gestorbenen Malerin Anita Rée aufmerksam. Zwar listet der Katalog als Vorbesitzerin Frieda von der Porten aus Hamburg auf. Dass die Medizinergattin ein NS-Opfer war, erfuhr das Auktionshaus aber erst von der Provenienzforscherin der Kunsthalle, Ute Haug. Schon eine einfache Suche bei Google hatte ihr gleich mehrfach die Information geliefert, dass sich die jüdische Sammlerin und ihr Ehemann Ernst 1940 in einem Deportationslager in Südfrankreich das Leben nahmen. Das Schicksal ihrer Kunstsammlung ist weitgehend ungeklärt.

Zwei Tage vor der geplanten Versteigerung am Freitag vergangener Woche zog das Auktionshaus das Bild mit dem Titel Weiße Bäume deshalb zurück. »Bis zur Auktion hätten wir leider nicht die Frage der Provenienz zweifelsfrei klären können«, erläutert Grisebach-Geschäftsführerin Micaela Kapitzky die Entscheidung. Inzwischen stehe man in engem Kontakt mit den Nachfahren des Ehepaares von der Porten.

Positive Signale kommen auch aus dem Kunsthaus Lempertz in Köln. Dort sollen am morgigen Freitag zwei Papierarbeiten zum Aufruf kommen, die sich beide vor 1933 im Besitz des berühmten jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim befunden haben. Flechtheim floh Ende Mai 1933 über die Schweiz und Paris ins Exil nach London, wo er im März 1937 starb. Eine davon, Max Beckmanns großformatige Gouache Löwenbändiger von 1930, gehörte schon 1934 dem Kunsthistoriker Hildebrand Gurlitt, der später für die Nationalsozialisten sogenannte »Entartete Kunst« aus deutschen Museen ins Ausland verkaufte. »Lempertz sieht das Problem der ungeklärten Provenienz«, bestätigt der Marburger Rechtsanwalt Markus Stötzel, der im Auftrag der Flechtheim-Erben das Schicksal der Sammlung recherchiert und bereits an zahlreiche große deutsche Museen herangetreten ist. »Was die Beckmann-Gouache angeht, zeichnet sich eine gütliche Einigung ab.« Im Gespräch sei man auch über Maurice Utrillos Pariser Vorortansicht Le Moulin de Saint Eloi, so Stötzel. Die Flechtheim-Inventarnummer B 13195 auf der Rückseite deute an, dass diese Gouache relativ spät, um 1930, in den Besitz des Kunsthändlers gekommen sei: »Noch ist aber völlig unklar, ob er es nicht schon vor 1933 wieder verkauft hat.«

Und dann ist da noch das Kandinsky-Aquarell Zwei schwarze Flecke (1923), zu dem Lempertz ungewöhnlicherweise vorab eine mehrseitige Erklärung versandt hat, aus der nach Ansicht des Unternehmens hervorgeht, dass das Aquarell kein Restitutionsfall sei. Sophie Küppers, Ehefrau des Künstlers El Lissitzky, habe das Blatt der Leiterin jenes Landerziehungsheimes geschenkt, in dem ihre beiden Söhne aus erster Ehe, Kurt und Hans, lebten, nachdem sie selbst 1927 ihrem Mann nach Moskau gefolgt war. So lautet die Darstellung, die Lempertz gibt. Das Blatt habe zu jenen 17 Werken gehört, die die Künstlerfrau vor ihrer Emigration dem Provinzialmuseum Hannover in Obhut gegeben hatte und die dort von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden, hält Erben-Anwalt Christoph v. Berg entgegen. Als Beleg nennt er unter anderem eine handschriftliche Liste ihrer nach Hannover gegebenen Kunstwerke, in der Sophie Küppers nach dem Krieg in der sibirischen Verbannung in Nowosibirsk ausdrücklich auch ein Aquarell aufführt. Bis Montag dieser Woche zeichnete sich zu diesem Werk noch keine Einigung ab, eine Suchmeldung zu dem Bild war noch in der offiziellen deutschen Raubkunst-Datenbank lostart.de gelistet.

Warum konnten all diese Werke trotz leicht erkennbarer offener Fragen ihren Weg bis in die gedruckten Auktionskataloge finden? Das Art Loss Register bemühe sich, alle Publikationen bis spätestens fünf Tage vor einer Versteigerung zu überprüfen, sagt Unternehmenssprecherin Ariane Moser, ohne sich dabei auf die vier aktuellen Werke zu beziehen. Der Eindruck, das Art Loss Register erhalte diese Kataloge schon vor der Drucklegung, sei falsch. Vielleicht sollte das ALR in Zukunft doch früher prüfen. Und vielleicht sollten auch die Auktionshäuser noch mehr in die eigene Provenienzforschung investieren. Denn kein Sammler kauft gern ein Bild, zu dem es offene Fragen gibt. Fragen, die eventuell zu einer Rückgabe des gerade gekauften Kunstwerks führen könnten.

Anmerkung der Redaktion: Das Auktionshaus Lempertz weist darauf hin, dass man bereits im Sommer 2010 und im November 2011 beim Art Loss Register eine individuelle Anfrage gestellt habe. In beiden Fällen sei mitgeteilt worden, dass das Aquarell nicht als Suchmeldung registriert gewesen sei. Auch die beiden anderen Arbeiten seien nicht gelistet.

http://www.zeit.de/2011/49/NS-Raubkunst
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