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Weiteres Raubkunst-Gemälde an Erben der früheren Eigentümerin zurückgegeben - Another looted painting returned to rightful owners

1998
1970
1945
Bundesverwalltungsamt 1 February 2018

Das Gemälde "Damenbrustbild mit entblößter Schulter" von Friedrich von Amerling haben die Erben über die von der Kunstverwaltung des Bundes betriebene Provenienz-Datenbank gefunden.



Die legitimierten Erben haben die Vereinbarung über die Rückgabe des Gemäldes "Damenbrustbild mit entblößter Schulter" von Friedrich von Amerling am 18. Januar 2018 unterzeichnet. Der von der Kunstverwaltung des Bundes ermittelte Sachverhalt führte zu dem Schluss, dass es der früheren Eigentümerin aus Gründen der NS-Verfolgung ungerechtfertigt entzogen wurde.

Das restituierte Gemälde gehörte zu den von Frau Mary Cahn-Speyer 1938 gemäß der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden anzumelden Vermögenswerten (Anmelde-Verordnung vom 26.04.1938). Nachweisbar ist es bereits 1927 in einem Werkverzeichnis nach Friedrich von Amerling als Eigentum von Dr. Paul Cahn-Speyer. Das Gemälde gelangte über den Sonderauftrag Linz in den Besitz des Deutschen Reiches. Die Inventarnummer Linz 458 weist dabei auf eine Registrierung bereits Ende des Jahres 1938 hin. Im Januar des Jahres 1939 gelang den Eheleuten Cahn-Speyer die Flucht nach Großbritannien.

Die Bundesrepublik Deutschland stellt sich der besonderen Verantwortung für die Rückgabe von Kulturgütern, die den Verfolgten des Nazi-Regimes entzogen worden sind. Sie hat sich der Washingtoner Erklärung vom 3. Dezember 1998 durch eine "Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz" vom 14. Dezember 1999 angeschlossen.

Aus dieser Verantwortung heraus prüft die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesverwaltungsamt (BVA), die Provenienz aller in ihrem Eigentum befindlichen Kunstwerke aus früherem Reichsbesitz und restituiert Kulturgüter, die NS-verfolgungsbedingt entzogen wurden und bestimmten Geschädigten zugeordnet werden können, an die früheren Eigentümer bzw. deren legitimierte Erben.

Pressemitteilung

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/BVA/2018/raubkunstgemaelde.html;jsessionid=6CE3A45A92271296C5A2849C69AD8BBB.2_cid361?nn=4507924
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