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Digitaler Pranger - Digital shame

1998
1970
1945
Handelsblatt 27 November 2015
Von Olga Kronsteiner

Für den Eintrag in die Datenbank Lost Art bedarf es nur unbelegter Mutmaßungen – Für die Löschung aber müssen die Eigentümer Beweise liefern. Ergebnisse solider Provenienzforschung reichen nicht. Eine Spurensuche.

Wien: Auf der „Art Basel“ hatte Richard Nagy Egon Schieles „Frau, ihr Gesicht verbergend“ im Mai 2015 schon im Angebot, ebenso bei der Londoner Messe „Frieze Masters“. Im November offerierte der Londoner Kunsthändler das Deckfarbenblatt von 1912 für 2,5 Millionen Dollar beim „Salon of Art & Design“ in New York. Das dortige Gastspiel verlängert sich unfreiwillig: Per einstweiliger Verfügung des New Yorker Supreme Courts darf dieses Werk zusammen mit Schieles „Frau mit schwarzer Schürze“ (1911) das Land vorerst nicht verlassen.

Erwirkt hatte den Ausreisestopp Ray Dowd, Rechtsanwalt der Erben nach Fritz Grünbaum. Der Vorwurf: Es handle sich um NS-Raubkunst. Damit ist die nächste Etappe in dieser Causa eröffnet, die wie kaum eine andere seit 1998 auf internationaler Ebene durchleuchtet wurde.

Aktivitäten der Schwägerin des Sammlers

Die Geschichte dieser Sammlung ist, trotz einiger Lücken, schnell erzählt. Der Kabarettist war im März 1938 nach Dachau deportiert worden, wo er 1941 verstarb. Seine Ehefrau Elisabeth verblieb bis 1942 in Wien und wurde dann in Maly Trostinec ermordet. Die Kunstsammlung war nachweislich ab Herbst 1938 in einer Spedition eingelagert, dann verliert sich ihre Spur. Bis Mathilde Lukacs, Elisabeths Schwester, 1952 an Eberhard Kornfeld (Bern) Kunstwerke zu verkaufen begann: aus der Sammlung ihres Schwagers, aber vermutlich auch aus der eigenen.

Verkäufe in Bern

Im November 1955 wurden die ersten Blätter von Egon Schiele versteigert; die letzten aus diesem Fundus wechselten bei einer Verkaufsausstellung im Herbst 1956 den Besitzer. Insgesamt 72 Schiele-Arbeiten, welche einst Fritz Grünbaum gehörten, sind nur teilweise feststellbar. Eine Identifikation der Werke über den Abgleich mit der Schätzliste von 1938 gelingt nur bei Ölbildern zweifelsfrei. Nicht jedoch bei den als „Große Handzeichnungen von Schiele 55 Blatt mit Farben“ und „20 Bleistiftzeichnungen und 2 Radierung v. Schiele“ bezeichneten Sammelmappen.

Unbekannte Privatsammler hatten bei Kornfeld ebenso gekauft wie der nach New York emigrierte Kunsthändler Otto Kallir oder Rudolf Leopold. Das Museum des Großsammlers verwahrt mehrere Werke dieser Provenienz. Der Bestand des Leopold-Museums wurde bereits erforscht und 2010 entschied das vom österreichischen Kulturministerium eingesetzte Gremium: keine NS-Raubkunst. Eine Entscheidung, der sich Mitte Oktober 2015 auch der für Bundesmuseen zuständige Kunstrückgabebeirat für zwei Arbeiten in der Albertina anschloss.

Kunst im Verfügungsbereich der Familie

Denn, wie die Chronologie belegt, Grünbaums Kollektion muss im Verfügungsbereich der Familie geblieben sein, womit kein Tatbestand für NS-Entzug vor liegt. In den vergangenen Jahren fanden Provenienzforscher nicht einen Beleg für eine Entziehung oder Beschlagnahmung, selbst im Zuge dreier Gerichtsverfahren (2005 bis 2011) in New York gelang ein solcher Nachweis nicht.

http://www.handelsblatt.com/panorama/kultur-kunstmarkt/datenbank-lost-art-digitaler-pranger/12647586.html
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