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Aktenzeichen Mosse - The Mosse File

1998
1970
1945
Jüdische Allgemeine 28 August 2014
Von Dorothee Baer-Bogenschütz

US-Erben des Berliner Verlegers fordern Kunstwerke aus der 1934 beschlagnahmter Sammlung zurück – deutsche Museen sind konziliant


Rudolf Mosse, porträtiert von Franz Lenbach 1898

Er schaut fast furchtsam aus dem Bilderrahmen. Was wird mit Appellationsrat Stenglein geschehen? Kann er in Deutschland bleiben? Sein Bildnis ziert die Galerie der schwäbischen Stadt Sindelfingen bei Stuttgart und steht auf der Liste verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter. Im Juni ging in Sindelfingen ein Anwaltsschreiben aus San Francisco ein. Die Kanzlei Bartko, Zankel, Bunzel & Miller vertritt die Erben des Verlegers Rudolf Mosse (1843–1920).

1871 schuf Wilhelm Leibl das Porträt des ehrwürdigen Herrn. Vier Jahre zuvor hatte Rudolf Mosse den Grundstein zu seinem Vermögen gelegt. In der Friedrichstraße 70 startete der gelernte Buchhändler die Annoncen-Expedition Rudolf Mosse, verkaufte bald in großem Stil Anzeigenraum in Zeitungen an Werbekunden: ein neues Geschäftsmodell und ein erfolgreiches. Mit 30 Jahren hatte Mosse 250 Zweigniederlassungen. Er gründete einen Verlag und gab mehrere Berliner Zeitungen heraus.

WERKE

Die Geschäfte liefen fabelhaft und erlaubten die Anschaffung von Wertgegenständen und repräsentativen Liegenschaften. Das Mosse-Palais am Leipziger Platz beherbergte seine Kunstkollektion: eine der bedeutendsten ihrer Zeit. Sie umfasste Frauenbilder wie »Die hehre Muse« von Arnold Böcklin, eine »Nanna« Anselm Feuerbachs, ein »Lesendes Mädchen« Max Liebermanns, ein »Schwarzwaldmädchen« von Hans Thoma, ein »Blondes Bauernmädchen am Fenster« von Anders Zorn, eine »Alte Frau« von Adriaen van Ostade, aber auch ein Blumenstillleben von Lovis Corinth, ein Kleinformat – »Die Webekunst« – des Wiener Malerfürsten Hans Makart und »Die Hochzeit zu Kana« von Jan Steen.

1920 erlag Rudolf Mosse einem Herzschlag. Noch vor Hitlers Machtergreifung geriet das Unternehmen, dem seit 1930 Hans Lachmann-Mosse, der 1944 im kalifornischen Exil verstorbene Schwiegersohn Mosses, als Generalbevollmächtigter vorstand, in finanzielle Schieflage.

1934 enteigneten die Nazis die Besitztümer und ließen die Kunstwerke in Rudolph Lepkes Kunst-Auctions-Haus sowie im Auktions-Haus Union versteigern. Rund 440 Einzelobjekte aus Mosses Besitz verzeichnet gegenwärtig die Internet-Datenbank Lost Art: in der Mehrzahl Gemälde, Grafiken und Bücher, aber auch Lampen, Kronleuchter, Mobiliar und Teppiche. Seit Jahren sucht die Münchner Wirtschaftsdetektei Paladin Associates im Auftrag von Mosses Erben nach diesen Kunstwerken.

ERBEN

Wer sind diese Erben? Im Lost-Art- Register ist als »Melder« »Lachmann-Mosse, Hans – Privatperson« eingetragen.« Ein Toter. Er kann nicht Anspruchsteller sein.

»Sie haben recht«, räumt Rechtsanwalt John Bartko in San Francisco auf Anfrage ein: »Wir werden das mit unserem deutschen Anwalt besprechen.« Doch der weiß auch nicht mehr: »Um ehrlich zu sein, ich bin in dem Fall noch gar nicht so ganz drin«, sagt Jan Hegemann von der Berliner Kanzlei Raue LLP. Er befasse sich erst seit wenigen Tagen mit der Causa Mosse. Offenbar suchte die amerikanische Kanzlei erst spät in der zweiten Julihälfte Unterstützung in Deutschland. »Warum Hans Lachmann-Mosse eingetragen ist und nicht die Erben nach Mosse, das kann ich jetzt nicht beantworten.« Hegemann vermutet, dass »man eben den eingetragen hat, der des Vermögens verlustig gegangen und vertrieben worden ist, und nicht die Erben, die die eigentlichen Anspruchsinhaber sind«.

Merkwürdig bloß, dass weder die kalifornischen Juristen den Fehler in der Magdeburger Datenbank verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter bemerkten, noch die Erben selbst. Und unlogisch, dass der als Letzter hinzugezogene Berliner Anwalt nach Meinung seiner US-Kollegen wissen soll, wie der zeitlich vor seiner Einbindung vorgenommene Lost-Art-Eintrag zustande kam. Hegemann kennt nicht einmal Mosses Nachfahren: »Hans Lachmann-Mosse hatte eine Tochter, nein, zwei?« Er könne aber sagen, dass es nicht viele Anspruchsteller gebe. »Wir reden von einem kleinen Kreis.«

Dieser setze sich zusammen aus zwei Erbstämmen, die vertreten würden von der Mosse-Foundation, vormals Hilde L. Mosse Foundation, einer Stiftung amerikanischen Rechts. Sie war früher benannt nach der Ärztin Hilde Lachmann-Mosse (1912–1982), der 1938 nach Amerika emigrierten Tochter von Hans Lachmann-Mosse und Rudolf Mosses einzigem Kind, seiner Adoptivtochter Felicia. Von ihr hatte sich Lachmann-Mosse 1939 vor seiner Emigration in die USA scheiden lassen. Der Sohn der beiden, Georg Lachmann-Mosse (1918–1999), war ein namhafter US-Historiker mit Schwerpunkt auf der Geschichte des europäischen Judentums.


Erfolgsunternehmen: das Verlagshaus Mosse in der Berliner Friedrichstraße 70

SORGLOS

Das »Bildnis des Appellationsrates Stenglein« erhielt die Galerie der Stadt Sindelfingen 1987 als Geschenk der Stadt und der Daimler AG, die dafür 540.000 Mark bezahlten, obwohl es am Kunstmarkt bereits gut das Doppelte hätte erzielen können, wie ein privater Interessent erkennen ließ.

Sollte sich herausstellen, dass das Porträt jüdischen Vorbesitzern verfolgungsbedingt entzogen worden ist, würde das einmal mehr die unfassbar sorglose Einstellung in Deutschland zur Herkunftsgeschichte von Kunstgegenständen zeigen. Der Leiter der Sindelfinger Galerie, Otto Pannewitz, wusste, dass das Bildnis Mosse gehört hatte. Im Fall des Stenglein-Porträts ging man aber offenbar von einer rechtmäßigen Auktion aus. Ebenso offenkundig hatte sich niemand für die Geschichte der Sammlung Mosse interessiert und nachgefragt. Dabei hätten schon bei der Jahreszahl 1934, dem Zeitpunkt der Versteigerung, Alarmglocken schrillen müssen. Für Fragen ist Pannewitz seit Wochen nicht erreichbar. »Er ist länger weg«, sagt Teresa Lutz von der Touristeninformation Sindelfingen, auf die seine Nummer umgestellt ist.

50 Kilometer nordöstlich von Sindelfingen, in Karlsruhe, steht unterdessen aus Mosses Konvolut der »Blick auf das Kloster Scholastica bei Subiaco« von Carl Blechen zur Disposition. »Derzeit sind wir mit der Prüfung dieses Anspruchs beschäftigt«, sagt die Provenienzforscherin Tessa Rosebrock. Im Mai hatten sich die Mosse-Anwälte in Karlsruhe gemeldet. Nach Abschluss der Recherchen will sich eine Delegation der Staatlichen Kunsthalle mit ihnen zum »persönlichen Gespräch treffen, um die Ergebnisse zu erörtern und gemeinsam nach Lösungen zu suchen«.

RECHERCHEN

Museen und Sammlungen in ganz Deutschland sind vom Fall Mosse betroffen. Das Neue Museum in Berlin könnte zwei wertvolle altägyptische Objekte aus Mosses Besitz verlieren. Auch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz »recherchiert seit Längerem zur Sammlung Mosse«, bestätigt deren Sprecherin Stefanie Heinlein. Man stehe mit den Vertretern der Erben in Kontakt: »Da mit diesen Vertraulichkeit vereinbart ist, kann ich keine weiteren Auskünfte geben.«

Ebenso vorsichtig formuliert man in Köln. Das Gemälde »Blumenstück« von Narcisso Virgilio Diaz de la Peña befindet sich im Besitz des Wallraf-Richartz-Museums. »Es stammt wohl aus der Sammlung Mosse«, sagt Frank Michael Troost vom Referat für Museumsangelegenheiten der Domstadt. Derzeit gebe man jedoch »keine weiteren Auskünfte«. Im Übrigen würden Restitutionsangelegenheiten grundsätzlich erst »dann öffentlich behandelt, wenn nach erfolgter Prüfung und Abschluss der Verhandlungen dem Rat der Stadt Köln das Ergebnis zur Beschlussfassung empfohlen wird«. Befragt nach dem Zeithorizont, muss Troost passen, »da wir erst am Anfang der Prüfungen stehen«. In jedem Fall orientiere sich Köln an der Washingtoner Erklärung. Bislang sei es, so Troost, »für alle aufgetretenen Fälle gelungen, gerechte und faire Lösungen zu finden«.

GESPRÄCHE

Im südhessischen Darmstadt geht es derweil um Ludwig von Hofmanns Bild »Frühlingssturm« (Lost Art-ID 519004). Der nackte Jüngling mit zwei Mädchen im Arm, der die laufende Schau »Dem Licht entgegen« im Museum Künstlerkolonie wie ein Programmbild flankiert, schmückte einst vermutlich Rudolf Mosses Musikzimmer.

Ende Mai meldeten sich die Anwälte der Erben. »Ich kann Ihnen sagen, dass wir die Berechtigung des Anspruchs anerkennen, obwohl es natürlich schmerzlich wäre, das Bild zu verlieren, das für Darmstadt sinnstiftend und wichtig ist«, teilt Sigrid Dreiseitel, die Pressesprecherin der hessischen Stadt, mit. Auch im Zusammenhang mit der UNESCO-Welterbe-Bewerbung der Stadt spiele das eine Rolle. Der Kontakt zu den Vertretern der Mosse-Erben sei »freundlich und konstruktiv«, sagt Dreiseitel. Ralf Beil, Chef des Instituts Mathildenhöhe, verrät, dass es bereits Signale der US-Anwälte für eine gütliche Einigung gab und er die Erben bald treffen möchte.

Es hat den Anschein, als würden die deutschen Museen im Fall der Mosse-Kollektion nicht nur ihre Hausaufgaben erledigen, sondern auch die Betragensnote bedenken.

 

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