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"Zwei Reiter am Strand" wahrscheinlich NS-Raubkunst - "Two riders on a beach" likely to be Nazi-looted art

1998
1970
1945
Trierischer Volksfreund 19 August 2014
Von Britta Schultejans

Die Taskforce «Schwabinger Kunstfund» hat bestätigt, was schon vorher im Grunde als sicher galt: Bei Max Liebermanns Werk «Zwei Reiter am Strand» aus der Sammlung von Cornelius Gurlitt handelt es sich nach Einschätzung der Experten um NS-Raubkunst - «mit höchster Wahrscheinlichkeit».

Das hätten Recherchen in Archiven im In- und Ausland ergeben. Ein New Yorker Anwalt hatte Ansprüche auf das Bild erhoben.

«Die Untersuchung auch dieses Bildes zeigte, gerade angesichts konkurrierender Ansprüche, wie komplex die Fragestellungen der Provenienzforschung sind und wie aufwändig sich die Recherche gestaltet», betont Taskforce-Leiterin Ingeborg Berggreen-Merkel. Für die Taskforce sei der Fall abgeschlossen. «Es liegt nun an den Erbberechtigten, über das weitere Vorgehen zu entscheiden.»

Doch genau das ist auch mehr als drei Monate nach Gurlitts Tod das Problem: Dem rechtmäßigen Besitzer bringt diese Einschätzung zunächst einmal noch nichts, weil die Erbsache Gurlitt noch immer nicht geklärt ist. Das Kunstmuseum Bern, dem der umstrittene, im Mai gestorbene Kunstsammler sein komplettes Vermögen und damit auch seine millionenschwere Kunstsammlung hinterlassen hat, weiß noch nicht, ob es das Erbe antreten will. Das Museum wird vermutlich die komplette gesetzliche Frist von einem halben Jahr ausschöpfen, um sich zu entscheiden, wie eine Sprecherin am Dienstag sagte. Ende November läuft die Frist aus.
Eine Anwaltskanzlei in Zürich und ihre drei Partnerkanzleien in Wien, Berlin und München sind nach Museumsangaben derzeit mit dem Erbschaftsfall befasst. «Ziel der laufenden Arbeiten ist es, eine verlässliche Grundlage zu schaffen für den Entscheid betreffend Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft», heißt es in der jüngsten Mitteilung des Museums zum Fall Gurlitt.
Vor gut zwei Monaten hatte die Taskforce bereits das Bild «Sitzende Frau» von Henri Matisse als NS-Raubkunst eingestuft. Das Gemälde, das der berühmten wie umstrittenen Sammlung von Cornelius Gurlitt ein Gesicht gab, wurde einst von den Nationalsozialisten geraubt. Rechtmäßige Besitzer sind die Erben des jüdischen Kunsthändlers Paul Rosenberg.
Ebenso wie das Gutachten über die «Sitzende Frau» hat die Taskforce nun auch die Expertise über die «Zwei Reiter» dem Amtsgericht München als zuständigem Nachlassgericht überlassen. Was aber dann mit den Bildern geschieht, liegt in der Hand von Gurlitts Erben.

Gurlitt, der Sohn von Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt, hatte sich kurz vor seinem Tode bereiterklärt, die Washingtoner Prinzipien anzuerkennen. Das heißt, dass er von den Nazis geraubte Bilder an die rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben wollte. «Diese Verpflichtung bindet auch seine Erben», betont Taskforce-Leiterin Berggreen-Merkel immer wieder.

Sollte sich das Museum Ende November entscheiden, das Erbe anzunehmen, das auch weitere Kunstwerke umfasst, die erst bei der Auflösung von Gurlitts Schwabinger Wohnung gefunden wurden, haben die Anspruchsteller endlich wieder einen Ansprechpartner. Sollte das Museum das Erbe ausschlagen, muss das Amtsgericht München sich unter Gurlitts Verwandten auf die Suche nach rechtmäßigen Erben machen. Auch am Gericht kann man derzeit nichts anderes tun, als den Nachlass zu verwahren und auf die Entscheidung aus Bern zu warten.

 

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