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Unschöner Schwebezustand - Unpleasant limbo

1998
1970
1945
Handelsblatt 16 June 2014
Von Lucas Elmenhorst

Die Taskforce bestätigt den Verdacht, dass es sich bei dem Matisse-Gemälde aus der Sammlung Cornelius Gurlitt um Raubkunst handelt. Unterdessen ruht das Gutachten im Amtsgericht München bis klar ist, wer das Erbe annimmt.


Ausschnitt aus Henri Matisse's Gemälde "Sitzende Frau", das ursprünglich dem jüdischen Kunsthändler Paul Rosenberg (1881-1959) gehörte.

Berlin - Wer das Erbe von Cornelius Gurlitt antritt, ist weiterhin ungewiss. Sicher erscheint nun hingegen, dass es sich bei der „Femme Assise“ von Henri Matisse, dem nach bisheriger Kenntnis wertvollsten Gemälde aus seiner Sammlung, um NS-Raubkunst handelt.

Das Kunstmuseum Bern, das Gurlitt testamentarisch als seinen Alleinerben eingesetzt hat, kann sich noch bis November 2014 Zeit lassen, um zu entscheiden, ob es das Erbe überhaupt annehmen soll – oder es ausschlägt (s. Handelsblatt vom 9. Mai 2014). Manchen erscheint die Erbschaft allerdings als ein Danaergeschenk. Denn unter den insgesamt rund 1.400 Werken dürften sich verschiedene Kunstwerke befinden, die ihren jüdischen Eigentümern in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgungsbedingt abhanden gekommen sind, die mithin als NS-Raubkunst zu klassifizieren sind. Die eigens für diese Recherchen eingesetzte Taskforce Schwabinger Kunstfund geht bei 458 Werken von einem solchen NS-Raubkunstverdacht aus.

Salzburger Fund harrt der Untersuchung

Welche Kunstwerke nun genau zur Sammlung Gurlitt gehören (und damit auch zur Erbschaft), ist weiterhin der Öffentlichkeit nicht bekannt. Viele Nachfahren jüdischer Sammler dürften sich daher noch immer Hoffnungen machen, dass einige der ihnen unter den Nationalsozialisten entwendeten Werke dort zu finden sind. Zu vermuten ist, dass nicht der so genannte Schwabinger Kunstfund, sondern vielmehr die in Gurlitts Salzburger Haus verwahrten Kunstwerke wohl die deutlich wertvolleren sind.

Die Salzburger Bilder sind bislang noch nicht der Taskforce für die Provenienzrecherchen übergeben worden. Dies wäre allerdings nach der Vereinbarung möglich, die Cornelius Gurlitt im April kurz vor seinem Tod mit der Bundesrepublik und Bayern über die weiteren Provenienzrecherchen und die Anwendbarkeit der Washingtoner Prinzipien für die Rückgabe von NS-Raubkunstwerken geschlossen hat (s. Handelsblatt vom 7. April 2014). „Diese Vereinbarung bindet auch Gurlitts Erben“, bestätigt Ingeborg Berggreen-Merkel, die Leiterin der Taskforce.

Hinsichtlich eines der Spitzenstücke der Sammlung hat die Taskforce nun ihre eingehenden Archivforschungen in Deutschland, Frankreich und den USA abgeschlossen und das Ergebnis öffentlich verkündet. Laut ihrer gutachterlichen Stellungnahme handelt es sich bei dem Gemälde „Sitzende Frau“ (1921) von Henri Matisse um ein Werk, das unter den Nationalsozialisten in Frankreich dem jüdischen Kunsthändler Paul Rosenberg (1881-1959) geraubt worden war.

Nachweis des Besitzerwechsels


Das Kunstmuseum in Bern hat noch bis November Zeit, sich für oder gegen die Annahme des Erbes zu entscheiden.

Bereits Ende März hatte Gurlitts damaliger Sprecher Stephan Holzinger verkündet, die Provenienz des Gemäldes sei abschließend geklärt. Die formelle Einigung mit den Anspruchstellern sollte eigentlich spätestens Anfang April medienwirksam stattfinden. Weil sich jedoch kurzfristig sich ein neuer Anspruchsteller meldete, musste die Übergabe abgesagt werden. Und in der Zwischenzeit verstarb Cornelius Gurlitt. „Zwar lässt sich auch angesichts der bemerkenswert guten Dokumentenlage zu dem Bild nach über 70 Jahren nicht mehr genau rekonstruieren, wann das Gemälde Rosenberg entwendet worden ist und unter welchen Umständen Gurlitts Vater, Hildebrand Gurlitt, es in seinen Besitz gebracht hat“, so Berggreen-Merkel. Trotz dieser Lücke sei es der Taskforce jedoch gelungen, auf der Basis der ihr verfügbaren historischen Quellen, auch aus dem Besitz der Anspruchsteller, den nicht datierbaren Besitzerwechsel nachzuweisen.

Zwischenstation im Amtsgericht

Mit dem Abschluss der Provenienzforschung zu diesem Gemälde endet die Aufgabe der Taskforce – zumindest für dieses Kunstwerk. Damit beginnen aber neue Probleme. Die Taskforce stellt ihr Gutachten vereinbarungsgemäß den Erben oder Rechtsnachfolgern von Cornelius Gurlitt zur Verfügung. Diesen dient es dann als Grundlage für eine Entscheidung nach den Grundsätzen der Washingtoner Erklärung über eine Rückgabe an die Erben von Paul Rosenberg, unter ihnen Anne Sinclair. Da das Kunstmuseum Bern das Erbe allerdings bislang noch nicht angetreten hat, erhält das Amtsgericht München als zuständiges Nachlassgericht das Gutachten.

Erben müssen abwarten

Damit entsteht ein für alle Beteiligten unschöner Schwebezustand. Denn das Nachlassgericht wird zunächst nichts tun, sondern muss abwarten, wer das Erbe annimmt. Theoretisch könnte es einen Nachlassverwaltungspfleger bestellen, was allerdings mit Kosten zulasten des Nachlasses verbunden wäre. „Jedoch dürfte die Restitution von NS-Raubkunst aus der Sammlung nicht der notwendigen vorläufigen Sicherung des Nachlasses dienen“, so der Berliner Erbrechtsexperte und Notar Eike von Oppeln. „Der Nachlasspfleger darf keine Verfügungen zulasten des Nachlasses vornehmen.“

So werden die Erben von Paul Rosenberg abwarten müssen, bis endgültig feststeht, wer Erbe der Sammlung Gurlitt ist. Die Taskforce wird die nächste Zeit sicher nutzen, um weitere Forschungen zu den übrigen Werken mit NS-Raubkunstverdacht anzustellen. Vielleicht fällt das Kunstmuseum Bern auch schon vorher eine Entscheidung. „Anfang Juli wird es die nächste Information geben“, wie eine Museumssprecherin am vergangenen Donnerstag andeutete.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Kunsthistoriker bei dtb rechtsanwälte in Berlin.


http://www.handelsblatt.com/panorama/kunstmarkt/gurlitt-unschoener-schwebezustand/10049454.html
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