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Gurlitt: Immerhin ein erster Schritt - Gurlitt, A First Step

1998
1970
1945
Jüdische Allgemeine 10 March 2014
von Rüdiger Mahlo

Die Einigung von Anwälten, Bund und Freistaat Bayern über Raubkunst genügt noch nicht


Rüdiger Mahlo

Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, was zwischen Cornelius Gurlitt, dem Freistaat Bayern und dem Bund über die Rückführung von Raubkunst aus privater Hand vereinbart wurde. Das schwierige Problem der Verjährung wurde mit gutem Willen überwunden, und es wurde verhindert, dass vergangenes Unrecht sich formaljuristisch in heutiges Recht verwandelt. Das wirkt befriedigend. Auch Cornelius Gurlitt hat sich durch die Auseinandersetzung mit dem Erbe seines Vaters gewandelt und sich dadurch von einem enormen Druck befreit.

signal Von dieser Vereinbarung geht eine starke Signalwirkung aus – an andere Privatsammler und den Kunsthandel. Der Fall Gurlitt vergegenwärtigt, dass NS-Raubkunst keinen wirklichen Marktwert hat und der Handel mit ihr geächtet ist. Wir hoffen, dass andere private Sammler Cornelius Gurlitts Beispiel folgen und Raubkunst restituieren.

Angesichts der Freude über die getroffene Vereinbarung darf man eine Reihe kritischer Punkte nicht aus den Augen verlieren: Nicht nur die Funde in München-Schwabing, sondern auch die in Gurlitts Salzburger Depot müssen erforscht und restituiert werden. Nur durch eine Veröffentlichung im Internet können potenzielle Antragsteller zur Klärung der Eigentumsverhältnisse beitragen.

rückgabe Wichtig ist die Frage, was mit Raubkunst geschieht, deren Eigentümer oder Erben nicht mehr auffindbar sind. In diesen Fällen ist eine Rückgabe an Cornelius Gurlitt aus moralischen Gründen nicht akzeptabel. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Werke, die mit dem Verdacht auf Raubkunst behaftet sind, nach Jahresfrist an ihn zurückgegeben werden sollen, selbst wenn die Provenienzrecherche noch nicht abgeschlossen ist. Damit werden Fakten geschaffen, die eine Herausgabe an die Überlebenden oder ihre Erben künftig erschweren.

Voraussetzung für eine koordinierte Zusammenarbeit ist ferner, dass keine weiteren Depots vorenthalten und uneingeschränkter Zugang zu allen vorhandenen Geschäftsunterlagen des Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt eingeräumt werden.

Erst dann kann die Vereinbarung, die jetzt getroffen wurde, wirklich das werden, als was sie gegenwärtig gefeiert wird: vorbildlich.

Der Autor ist Deutschland-Repräsentant der Claims Conference.



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