Die vier Kunsthändler hatten den Goldschatz 1935 an Nazi-Deutschland verkauft. Allerdings habe es sich laut Limbach-Kommission "nicht um einen verfolgungsbedingten Zwangsverkauf gehandelt." Das Gremium unter Vorsitz der ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidentin Jutta Limbach befasst sich mit der Rückgabe sogenannter Nazi-Raubkunst - Kulturgütern, die ihren meist jüdischen Eigentümern durch Zwangsverkäufe abgenommen wurden. Dies treffe bei dem Welfenschatz nicht zu, der heute im Besitz der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist.
Die Kommission begründete am Donnerstag (20.03.2014) ihre Empfehlung mit historischen Fakten: Der gezahlte Kaufpreis habe sich trotz der angespannten Lage auf dem damaligen Kunstmarkt im üblichen Rahmen bewegt, zudem habe sich der Schatz zum Zeitpunkt des Verkaufs außerhalb Deutschlands befunden und stand nicht unter dem Zugriff des Nazi-Regimes.
Enttäuschte Erben
Die Erben der Kunsthändler können diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Sie argumentieren, dass die Händler sehr wohl unter Druck gesetzt worden seien. "Wir bitten um Verständnis, dass wir die Empfehlung zunächst analysieren und mit unseren Mandanten besprechen müssen, bevor wir zu den Einzelheiten Stellung nehmen können", so die Anwälte der Erben.
Die Empfehlung der Limbach-Kommission ist nicht bindend. Auf Vorschlag der Erben hatten beide Seiten das Gremium 2012 angerufen, nachdem sie sich in vierjährigen Verhandlungen nicht auf eine einvernehmliche Lösung einigen konnten.
Der sogenannte Welfenschatz besteht aus zahlreichen Goldreliquien aus dem Dom zu Braunschweig, und zählt zu den bedeutendsten deutschen Kirchenschätzen. Der Schatz aus dem Mittelalter gehört zur Sammlung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und ist eine der Hauptattraktionen der Berliner Museen.