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Der Fall Gurlitt, eine Frage nach belastetem Erbe - The Gurlitt case: Questions on a burdened heritage

1998
1970
1945
Hagalil 18 March 2014

Von Martina Reuter

Bis heute zeigt die Bundesregierung kein aufrichtiges Interesse an einem Kunstrückgabegesetz und einer effektiven Provenienzforschung in deutschen Museen…

In Düsseldorf wurde eine Straße nach ihm benannt. Hildebrand Gurlitt. Bis vor kurzem wussten nur einzelne, wer sich hinter diesem Namen verbirgt. Nach dem zufälligen Fund von mehr als 1.400 Werken von u.a. bekannter Maler wie Claude Monet, Ernst Ludwig Kirchner und Marc Chagall kann heute jeder diesen Namen einordnen und in Zusammenhang mit dem denkwürdigsten Kunstskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte bringen.

Der Kunsthistoriker Hildebrand Gurlitt unterstützte avantgardistische zeitgenössische Maler und ermöglichte ihnen Ausstellungen im Museum in Zwickau, das er von 1925 bis 1930 leitete. Er war befreundet mit Ernst Barlach und Max Pechstein und hatte auch zu Emil Nolde, Oskar Kokoschka, Max Beckmann und Käthe Kollwitz engen persönlichen Kontakt.

Um die Ausstellungen der modernen Kunst zu finanzieren, verkaufte Gurlitt immer wieder klassische Werke aus dem Zwickauer Museumsbestand. Sein Umgang mit den traditionellen Werken und seine Leidenschaft für avantgardistische Kunst führten zu massivem Unmut bei den Konservativen. Der Kampfbund für deutsche Kultur erwirkte die Kündigung Gurlitts, der kurz darauf Leiter des Kunstvereins Hamburg wurde. Aber auch in Hamburg konnte Gurlitt sich nicht lange halten. Aufgrund seiner modernen Auffassung von Kunst und wegen seiner jüdischen Großmutter musste er sich dem Druck der Nationalsozialisten beugen und zurücktreten.

Obwohl Gurlitt auf Betreiben von Nationalsozialisten in Zwickau und Hamburg seine Stellung verloren hatte, wurde er 1938 vom Reichspropagandaministerium beauftragt entartete Kunst im Deutschen Reich zu beschlagnahmen und ins Ausland zu verkaufen, und gleichzeitig geeignete Werke für die Sammlung des Führermuseums in Linz einzukaufen. Er arbeitete also von 1938 – 1941 als Kunsthändler „entarteter Kunst“ im Auftrag der Nationalsozialisten.

Nach dem Krieg wurde Hildebrand Gurlitt aufgrund seiner jüdischen Herkunft und seinem glaubwürdigen Engagement für die moderne Kunst entnazifiziert.

Als er 1945 von der US-Armee zu seiner Kunstsammlung und den im Auftrag der Nazis beschlagnahmten nicht veräußerten Werken befragt wurde, beteuerte er, dass die Bilder in Dresden im Haus seiner Eltern nach einem Luftangriff verbrannt seien. Hildebrand Gurlitt strickte eine erfolgreiche Herkunftsgeschichte um den zweifelhaften Besitz unzähliger Werke seiner Sammlung und die Amerikaner bescheinigten ihm vor Weihnachten 1950, dass er der Eigentümer der Bilder sei.

Als die Ehefrau von Hildebrand Gurlitt 1966 nochmals zum Verbleib der beschlagnahmten Bilder aus deutschen Museen befragt wurde, erklärte sie ebenfalls, dass diese Bilder 1945 in Dresden verbrannten. 1999 beschäftigte sich Dr. Matthias Lienert im Rahmen eines Forschungsprojektes mit der Familiengeschichte der Gurlitts und stellte fest, dass die Villa der Eltern am 13. Februar 1945 tatsächlich nach dem Angriff bis auf die Grundmauern abbrannte, der Keller aber verschont blieb. Hildebrands Großmutter Marie Gurlitt überlebte den Angriff in diesem Keller. Auch die wertvollen Bilder überstehen die Feuersbrunst und sind nun in der Wohnung des Sohnes Cornelius in München entdeckt worden, 1.406 erke der klassischen Moderne.

Mindestens 300 Werke „entarteter Kunst“ und ungefähr 200 Raubkunst-Gemälde, die im Lost-art Register aufgelistet sind befinden sich in der Sammlung Gurlitt, zweifellos Werke aus dem Beschlagnahmegut der nationalsozialistischen Aktion „entartete Kunst“.

Natürlich stellt sich sofort die Frage nach der Herkunft der übrigen 900 Bilder. Die Kunsthistorikerin Meike Hoffmann wurde beauftragt, Nachforschungen anzustellen, um längst verschleppte Restitutionsfragen endlich zu klären und auf aktuell neu gestellte Restitutionsansprüche zu reagieren. Gurlitts Anwälte betonten, dass durchsetzbare juristische Ansprüche gegen ihren Mandanten nicht bestehen. Und sie haben Recht. Der Herausgabeanspruch auf Rückgabe von Raubkunst ist längst verjährt. Die Verjährungsfrist von 30 Jahren ist also bereits seit 39 Jahren abgelaufen. Cornelius Gurlitt hat alle Raubkunst-Werke auf dem Wege der Ersitzung erworben. Nach deutscher Rechtssprechung gehören sie ihm.

Und Cornelius Gurlitt stellte auch klar, dass er nicht vor hat, ein einziges Bild freiwillig zurückgeben. Sein Verhalten erregt die Gemüter, aber wirklich skandalös ist die träge Haltung der Bundesregierung in Bezug auf das Wiederauffinden und die Rückgabe von NS-Raubkunst!

Der Fall Gurlitt bringt den beschämenden Umgang schlagartig und medienwirksam ans Licht. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hält die Bekanntgabe der Werke zwei Jahren zurück. Erst auf Druck der Medien wurden einzelne Werke veröffentlicht, anstatt sie schnell und unbürokratisch online zu stellen, so dass die
Museen und alle anderen Betroffenen klären können, ob es Bilder aus ihren Sammlungen sind, die verschwunden oder beschlagnahmt wurden, die ihnen abgepresst oder geraubt wurden.

Man fragt sich, warum die deutsche Gesetzgebung in Fragen der NS-Raubkunst bis heute derart versagt. Der Präsident des World Jewish Congress Ronald Lauder spricht von den geraubten Kunstwerken als den letzten Gefangenen des Zweiten Weltkrieges und beschreibt damit den unverantwortlichen Umgang mit Nazi-Raubkunst in Deutschland. Die Washingtoner Konferenz von 1998, die Lost Art Database, die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste in Magdeburg, die Limbach Kommission und andere konkrete Erklärungen, sinnvolle Initiativen und bindende Versprechen wurden ins Leben gerufen, um so viele Raubkunstfälle wie möglich aufzuklären und den Erben in Restitutionsfällen hilfreich zur Seite zu stehen. Von deutscher Seite wurden sie nicht spürbar eingelöst. Das ernsthafte Engagement oder die vorbildliche Rolle Deutschlands in den letzten Jahrzehnten vermissen vor allem die Beteiligten von quälenden Rechtsstreitereien in Restitutionsprozessen.

Der Schluss liegt nahe, dass die jeweils verantwortlichen Regierenden nicht daran interessiert sind, geraubte Kunst zurückzugeben. Anstatt glaubhaft darum bemüht zu sein, wieder gut zu machen, verschleppt man. Man muss den Verantwortlichen unterstellen, dass sie Zeit gewinnen wollen und darauf hoffen, dass sich das Problem von selbst erledigt, dass die Opfer des Holocaust sterben, Verjährungsfristen in Kraft treten und man sich allenfalls noch mit den Erben der dritten und vierten Generation auseinandersetzen muss, die Zusammenhänge oft nicht mehr nachweisen können.

Die Gesetzgebung spiegelt die ethische Grundhaltung einer Regierung wider. Dass NS-Gesetze bis heute greifen und nicht geändert oder ergänzt wurden, zeigt einerseits die mangelnde Bereitschaft zur Aufarbeitung der benannten Verbrechen der Vergangenheit und andererseits die Trägheit der Deutschen, die von sich aus keinen Bedarf erkennen. Das Einziehungsgesetz von 1938, das bis heute nicht aufgehoben wurde, lässt das Nichtigkeitsgesetz wie es in Österreich bereits 1945 erlassen wurde vermissen. Ein Gesetz, das alle mit politischem oder wirtschaftlichem Druck vorgenommenen Geschäfte des Deutschen Reichs nichtig macht und somit den verfolgten Eigentümern die Möglichkeit gibt, die geraubten Kunstwerke zurückzufordern.

Mit Blick auf die beschlagnahmte Sammlung von Cornelius Gurlitt hat der Freistaat Bayern im Bundesrat ein Ende der Verjährungsfristen für NS-Raubkunst vorgeschlagen. Offensichtlich versteht die Bundesregierung endlich, dass es Bedarf gibt, zum Thema Raubkunst neu Stellung zu beziehen. Die Gesetzesänderung packt das Problem jedoch nicht bei der Wurzel.

Um nicht weiter zu verschleppen, müssten die Museen durchforstet und die Herkunft der Kunstwerke nachgewiesen werden. Nur so bringt man das nötige Licht ins Dunkel der Geschichte des Nazi-Raubzuges. Aber die Provenienzforschung ist in Deutschland völlig unterfinanziert. Die Zahlen sprechen für sich: bis zu 100.000 Kunstgegenstände, die von den Nazis geraubt wurden, verteilen sich bis heute unentdeckt auf öffentliche und private Sammlungen. Von den 6.000 deutschen Museen haben offenbar erst 350 damit begonnen, Herkunftsnachweise für ihren Bestand zu erstellen. Der dürftige Etat von einer Millionen Euro für Provenienzforschung reicht natürlich nicht aus, um verantwortungsbewusst an die Aufarbeitung dieses Kapitels heranzugehen. Der Etat soll nun verdoppelt werden, so Monika Grütters (CDU) die neue Kulturstaatsministerin.

Es bewegt sich etwas und man kann sich eigentlich nur freuen über die Entdeckung der Gurlitt Sammlung, weil die Frage nach belastetem Erbe ins Bewusstsein aller dringt, die sich sonst nicht damit befassen.



http://www.hagalil.com/archiv/2014/03/18/gurlitt/
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